landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE Seite 99<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />
Landschaftsschutzgebiet Nr.3<br />
"Behringhausen"<br />
Größe ca. 88,1 ha<br />
Das Gebiet ist im Norden durch die A 42, im<br />
Osten durch den Siedlungsrand von Castrop<br />
und im Süden durch die Karlstraße begrenzt.<br />
Im Westen stößt der Bereich bis an die Stadtgrenze<br />
von Herne.<br />
Die Ausweisung des Bereichs als Landschaftsschutzgebiet (Entwicklungsräume<br />
Nr. 5.1: Erhaltung<br />
Nr. 5.2: A<strong>nr</strong>eicherung<br />
Nr. 5.3: A<strong>nr</strong>eicherung)<br />
soll die bestehenden positiven Funktionen für den Naturhaushalt und<br />
die Erholung sichern. Der Freiraumbereich, der zwischen dem Siedlungs-<br />
und Gewerbegebiet von Herne und Castrop liegt, hat wichtige<br />
Trenn- und Ausgleichsfunktionen. Das Areal ist im Vergleich zu den<br />
begrenzenden Flächen naturnah, unversiegelt und zum Teil relativ reich<br />
gegliedert. Grundwasserneubildung, Schadstoffausfilterung und Frischluftentstehung<br />
sind wichtige Aufgaben, die der Raum auch für das<br />
Stadtgebiet zu erfüllen hat.<br />
Die Waldungen, Brachflächen, Niederungen und Bachläufe sind Rückzugsräume<br />
für die Fauna und Flora des Gebietes. Die landwirtschaftliche<br />
Nutzung des Bereiches unterstreicht den naturnahen Eindruck des<br />
Landschaftsbildes. Die Lage des Raums zwischen den besiedelten Bereichen<br />
von Herne und Castrop und seine natürliche Ausstattung ermöglichen<br />
eine stadtnahe Erholungsnutzung.<br />
Maßstab ca. 1:20.000