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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE Seite 97<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

- die Rekultivierungs-, Sukzessions-<br />

und Aufforstungsbereiche<br />

des ehem. Freizeitparks ”Skutta”<br />

westlich der Holthauser Straße;<br />

- den in Verbindung mit den benachbarten<br />

Räumen relativ großen,<br />

zusammenhängenden Landschaftsraum;<br />

- die Kastanienallee (Aesculus<br />

hipocastanum; 18 Bäume;<br />

Stammumfang zwischen 1,40 m<br />

und 2,20 m; Höhe ca. 15 m) an<br />

der Zufahrt zu Schloß Bladenhorst;<br />

2. wegen der Vielfalt, Eigenart und<br />

Schönheit des Landschaftsbildes;<br />

3. wegen der besonderen Bedeutung<br />

für die Erholung.<br />

Ge- und Verbote<br />

Es gelten die allgemeinen Ge- und Verbote<br />

gem. Ziffer C.1.2.1.<br />

Unberührtheiten:<br />

- Unberührt vom allgemeinen Verbot<br />

Nr. 3 bleibt der Bau von notwendigen<br />

Straßen und Wegen mit wassergebundener<br />

Decke auf den Friedhöfen,<br />

sofern schützenswerte Grünbestände<br />

nicht beeinträchtigt werden.<br />

- Unberührt vom allgemeinen Verbot<br />

Nr. 5 bleibt auf Friedhöfen die Verlegung<br />

von notwendigen unterirdischen<br />

Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

für Gemeinschaftsanlagen, sofern<br />

schützenswerter Aufwuchs<br />

bzw. Bäume nicht beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Das Landschaftsbild ist ein umfassendes Spiegelbild der Landeskultur.<br />

Wesentliches Schutzziel ist bei der Schutzausweisung nicht der Schutz<br />

von Einzelbestandteilen, sondern das Charakteristische des Raumes zu<br />

erhalten. Dazu gehört die Nutzungsstruktur und Gliederung der Feldflur<br />

sowie die Waldbestände mit Waldrandkulisse dieses Raumes.<br />

Neben dieser Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sind<br />

diese Freiräume und Grünzüge wichtige Bereiche für die Naherholung.<br />

Seine Wohnungsnähe und Erreichbarkeit spielen dabei eine wichtige<br />

Rolle.<br />

Diese Ge- und Verbote gelten nicht für rechtlich abgesicherte Maßnahmen<br />

zur Sanierung der im EZ Fläche 2.3. liegenden Altlast.

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