landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE Seite 97<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />
- die Rekultivierungs-, Sukzessions-<br />
und Aufforstungsbereiche<br />
des ehem. Freizeitparks ”Skutta”<br />
westlich der Holthauser Straße;<br />
- den in Verbindung mit den benachbarten<br />
Räumen relativ großen,<br />
zusammenhängenden Landschaftsraum;<br />
- die Kastanienallee (Aesculus<br />
hipocastanum; 18 Bäume;<br />
Stammumfang zwischen 1,40 m<br />
und 2,20 m; Höhe ca. 15 m) an<br />
der Zufahrt zu Schloß Bladenhorst;<br />
2. wegen der Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit des Landschaftsbildes;<br />
3. wegen der besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung.<br />
Ge- und Verbote<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und Verbote<br />
gem. Ziffer C.1.2.1.<br />
Unberührtheiten:<br />
- Unberührt vom allgemeinen Verbot<br />
Nr. 3 bleibt der Bau von notwendigen<br />
Straßen und Wegen mit wassergebundener<br />
Decke auf den Friedhöfen,<br />
sofern schützenswerte Grünbestände<br />
nicht beeinträchtigt werden.<br />
- Unberührt vom allgemeinen Verbot<br />
Nr. 5 bleibt auf Friedhöfen die Verlegung<br />
von notwendigen unterirdischen<br />
Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
für Gemeinschaftsanlagen, sofern<br />
schützenswerter Aufwuchs<br />
bzw. Bäume nicht beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Das Landschaftsbild ist ein umfassendes Spiegelbild der Landeskultur.<br />
Wesentliches Schutzziel ist bei der Schutzausweisung nicht der Schutz<br />
von Einzelbestandteilen, sondern das Charakteristische des Raumes zu<br />
erhalten. Dazu gehört die Nutzungsstruktur und Gliederung der Feldflur<br />
sowie die Waldbestände mit Waldrandkulisse dieses Raumes.<br />
Neben dieser Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sind<br />
diese Freiräume und Grünzüge wichtige Bereiche für die Naherholung.<br />
Seine Wohnungsnähe und Erreichbarkeit spielen dabei eine wichtige<br />
Rolle.<br />
Diese Ge- und Verbote gelten nicht für rechtlich abgesicherte Maßnahmen<br />
zur Sanierung der im EZ Fläche 2.3. liegenden Altlast.