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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE, allgemein Seite 91<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

d. die Errichtung von baulichen Anlagen<br />

wie<br />

untergeordnete Nebenanlagen und<br />

Ei<strong>nr</strong>ichtungen im Sinne vom § 14<br />

BauNVO für zugelassene und<br />

rechtmäßig bestehende bauliche<br />

Anlagen wie<br />

- Gartengeräte-, Gartengewächshäuser<br />

etc.<br />

- Garagen, Carports, Stellplätze etc.<br />

- Wege, Terassen etc.<br />

auf Haus und Hofgrundstücken sowie<br />

von notwendigen Nebenanlagen<br />

i.S. des § 14 Abs. 2 BauNVO für die<br />

Versorgung mit Elektrizität, Gas,<br />

Wärme und Wasser sowie die Ableitung<br />

von Abwasser.<br />

e. die Anlage oder Änderung von Zäunen<br />

oder anderen Einfriedigungen;<br />

f. das Zelten;<br />

g. das Aufstellen und Ändern von Buden,<br />

Verkaufsständen, Verkaufswagen<br />

oder Warenautomaten, das Anbringen<br />

von Werbeanlagen oder<br />

Werbemitteln oder sonstigen temporären<br />

baulichen Anlagen, die zur<br />

Durchführung von Veranstaltungen<br />

notwendig sind;<br />

h. der Bau oder die Änderung unterirdischer<br />

Versorgungs- oder Entsorgungsleitungen;<br />

i. die Lagerung von Stoffen, Gegenständen<br />

oder Abfall;<br />

j. Verfüllungen und Aufschüttungen<br />

geringen Umfanges, die aus Gründen<br />

der landwirtschaftlichen Bodenverbesserungen<br />

erfolgen sollen;<br />

k. Grundwasserabsenkung auf Ackerflächen<br />

einschließlich Drainage;<br />

Unter Veranstaltungen sollen Sportfeste, Schützenfeste, Verkaufsveranstaltungen,<br />

Wandertage o.ä. verstanden werden.<br />

Unter temporären Anlagen sollen sanitäre Ei<strong>nr</strong>ichtungen, Zelte, unbefestigte<br />

Parkplätze o.ä. verstanden werden.

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