landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE, allgemein Seite 90<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />
15. die in der Festsetzungskarte besonders<br />
gekennzeichneten Grünlandflächen<br />
in eine andere Nutzungsart<br />
umzuwandeln.<br />
Gebote<br />
1. Maßnahmen der Gewässerunterhaltung<br />
sind im Einzelfall im Einvernehmen<br />
mit der Unteren Landschaftsbehörde<br />
festzulegen. Die<br />
Unterhaltung von Entwässerungsgräben<br />
im Rahmen üblicher Waldpflege<br />
ist vom Gebot nicht betroffen,<br />
sofern die Anforderungen des<br />
Biotop- und Artenschutzes beachtet<br />
werden.<br />
Ausnahmen<br />
1. Über die Befreiungsmöglichkeit für<br />
alle besonders geschützten Teile von<br />
Natur und Landschaft gem. Ziffer C<br />
1 (1) hinaus erteilt die Untere Landschaftsbehörde<br />
auf Antrag eine<br />
Ausnahme von den Verboten unter<br />
Ziff. C 1.2.1 für folgende Maßnahmen<br />
wenn sie nach Standort und<br />
Gestaltung der Landschaft angepaßt<br />
werden und der Schutzzweck nicht<br />
entgegensteht (a, b + c) bzw. beeinträchtigt<br />
wird (d, e, f, g, h, i, j, k, l):<br />
a. von dem Grünlandumwandlungsverbot<br />
Nr.15 unter Ziffer C.1.2.1 für<br />
die Grünlandflächen, die nach der<br />
Nutzungseignungskartierung der<br />
Landwirtschaftskammer als potentielle<br />
Ackerstandorte geeignet sind,<br />
wenn vom Antragsteller die betriebliche<br />
Notwendigkeit der Umwandlung<br />
nachgewiesen wird und der<br />
Schutzzweck nicht entgegensteht;<br />
b. Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1<br />
BauGB;<br />
c. Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 4<br />
BauGB;<br />
Zur Umwandlung zählen auch Erstaufforstungen und das Anlegen von<br />
Baumschulen, Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen.<br />
Das derzeitige Struktur- und Nutzungsgefüge der mit dem Umwandlungsverbot<br />
belegten Flächen weist durch die enge Verzahnung noch<br />
ein bedeutsames und einmaliges Lebensraumangebot für eine Vielzahl<br />
von Tier- und Pflanzenarten im Planungsraum auf. Zur dauerhaften Erfüllung<br />
dieses besonderen Schutzzweckes sind die Grünlandflächen mit<br />
ihrem Klei<strong>nr</strong>elief dauerhaft zu sichern.<br />
Da bei den genannten Maßnahmen die Interessen des Natur- und Artenschutzes<br />
berührt werden, ist eine Beteiligung der Unteren Landschaftsbehörde<br />
erforderlich. Diesbezüglich wird auf die Richtlinie für den naturnahen<br />
Ausbau von Gewässern (MURL) vom 05.10.1989 (MBL NW<br />
Nr. 57/89) in der jeweils gültigen Fassung und auf den Rd. Erl. des<br />
MELF vom 26.11.1984 (MBL NW 1985 S. 4) in der jeweils gültigen<br />
Fassung verwiesen.<br />
Die Anträge sind dem Oberkreisdirektor <strong>Recklinghausen</strong> über die<br />
<strong>Kreis</strong>stelle <strong>Recklinghausen</strong> der Landwirtschaftskammer vorzulegen.