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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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EINLEITUNG Seite 9<br />

A.7. Ziele der Landschaftsentwicklung<br />

- Zielkonzept -<br />

Das "Zielkonzept" stellt ein Bindeglied zwischen dem Grundlagenteil zum Landschaftsplan mit den Arbeitskarten<br />

und dem Planungsteil mit den Entwicklungszielen und Festsetzungen dar.<br />

Die Arbeitskarten des Grundlagenteils sind im einzelnen:<br />

- I Realnutzungskartierung nach Biotoptypen<br />

- II Leistungen des Naturhaushaltes für den Biotop- und Artenschutz<br />

- III Leistungen des Naturhaushaltes für Naturerlebnis und Erholung<br />

- IV Leistungen des Naturhaushaltes für die Regulation und Regeneration von Boden,<br />

Wasser, Luft<br />

Auf der Grundlage der o.g. Arbeitskarten sowie weiterer Fachplanungen (Fachbeiträge) wurden im Zielkonzept<br />

Faktoren benannt, deren Sicherung und Entwicklung Vorrang haben soll.<br />

1. Sicherung naturnaher Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />

2. Anlage, Wiederherstellung und Vernetzung naturnaher Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />

3. Sicherung eines vielfältigen und typischen Landschaftsbildes<br />

4. Bereiche mit besonderer Bedeutung für die regionale Erholungsnutzung<br />

5. Bereiche mit besonderer Bedeutung für die lokale Erholungsnutzung<br />

6. Bereiche mit besonderer Immissionsschutzfunktion<br />

7. Bereiche mit besonderer Klimaschutzfunktion<br />

1. Die langfristige Sicherung naturnaher Lebensräume und Lebensgemeinschaften ist unerläßlich, da sie die<br />

Grundlage zur Entwicklung einer ökologischen Stabilität bildet.<br />

2. Die Anlage, Wiederherstellung und Vernetzung naturnaher Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />

dient der Verflechtung von Einzelbiotopen mit dem Ziel, ein möglichst dichtes Netz von möglichst wertvollen<br />

Biotopstrukturen aufzubauen.<br />

3. Zur Sicherung von Naturerlebnis und Erholung gehört die Erhaltung eines vielfältigen und typischen<br />

Landschaftsbildes. Im Planungsgebiet sind besonders die Gebiete um Deininghausen, Schwerin, Obercastrop<br />

und Bladenhorst zu erhalten und ggf. zu verbessern.<br />

4. Die Gebiete Grutholz, Nierholz, Rieperberg, Schellenberg/ sowie das Castroper Holz dienen hauptsächlich<br />

der<br />

5. regionalen Erholungsnutzung, da hier entsprechende Voraussetzungen und Ausstattungen gegeben sind.<br />

Beinahe der gesamte restliche Bereich innerhalb des Geltungsbereiches des LP's wird für die lokale Erholungsnutzung<br />

in Anspruch genommen.<br />

Auffallend ist der große Anteil der Flächen mit Erholungsbedeutung. Dies erklärt sich aus der enormen<br />

Bevölkerungsdichte des Landschaftsplanumlandes und dem gegenüberstehenden sehr geringen Freiflächenvolumen.<br />

Diese starke Nutzung der Freiflächen durch den Menschen erfordert ein besonderes Augenmerk des<br />

Landschaftsplaners und weiterer Fachplaner (wie z.B. im Bereich der Grünordnungspläne) für die Belange<br />

der Erholungssuchenden.<br />

6. Die dargestellten Bereiche mit besonderer Klimaschutzfunktion sind von unterschiedlicher Qualität, so<br />

daß die Schutzfunktion oftmals nicht oder nur unzureichend erfüllt werden kann. Daher ist die Verbesserung<br />

des Immissionsschutzes vordringliche Aufgabe; z.B. durch Wiederaufforstungen und Sicherung alter<br />

vitaler Gehölzbestände über das Umtriebsalter hinaus.

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