landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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EINLEITUNG Seite 9<br />
A.7. Ziele der Landschaftsentwicklung<br />
- Zielkonzept -<br />
Das "Zielkonzept" stellt ein Bindeglied zwischen dem Grundlagenteil zum Landschaftsplan mit den Arbeitskarten<br />
und dem Planungsteil mit den Entwicklungszielen und Festsetzungen dar.<br />
Die Arbeitskarten des Grundlagenteils sind im einzelnen:<br />
- I Realnutzungskartierung nach Biotoptypen<br />
- II Leistungen des Naturhaushaltes für den Biotop- und Artenschutz<br />
- III Leistungen des Naturhaushaltes für Naturerlebnis und Erholung<br />
- IV Leistungen des Naturhaushaltes für die Regulation und Regeneration von Boden,<br />
Wasser, Luft<br />
Auf der Grundlage der o.g. Arbeitskarten sowie weiterer Fachplanungen (Fachbeiträge) wurden im Zielkonzept<br />
Faktoren benannt, deren Sicherung und Entwicklung Vorrang haben soll.<br />
1. Sicherung naturnaher Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />
2. Anlage, Wiederherstellung und Vernetzung naturnaher Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />
3. Sicherung eines vielfältigen und typischen Landschaftsbildes<br />
4. Bereiche mit besonderer Bedeutung für die regionale Erholungsnutzung<br />
5. Bereiche mit besonderer Bedeutung für die lokale Erholungsnutzung<br />
6. Bereiche mit besonderer Immissionsschutzfunktion<br />
7. Bereiche mit besonderer Klimaschutzfunktion<br />
1. Die langfristige Sicherung naturnaher Lebensräume und Lebensgemeinschaften ist unerläßlich, da sie die<br />
Grundlage zur Entwicklung einer ökologischen Stabilität bildet.<br />
2. Die Anlage, Wiederherstellung und Vernetzung naturnaher Lebensräume und Lebensgemeinschaften<br />
dient der Verflechtung von Einzelbiotopen mit dem Ziel, ein möglichst dichtes Netz von möglichst wertvollen<br />
Biotopstrukturen aufzubauen.<br />
3. Zur Sicherung von Naturerlebnis und Erholung gehört die Erhaltung eines vielfältigen und typischen<br />
Landschaftsbildes. Im Planungsgebiet sind besonders die Gebiete um Deininghausen, Schwerin, Obercastrop<br />
und Bladenhorst zu erhalten und ggf. zu verbessern.<br />
4. Die Gebiete Grutholz, Nierholz, Rieperberg, Schellenberg/ sowie das Castroper Holz dienen hauptsächlich<br />
der<br />
5. regionalen Erholungsnutzung, da hier entsprechende Voraussetzungen und Ausstattungen gegeben sind.<br />
Beinahe der gesamte restliche Bereich innerhalb des Geltungsbereiches des LP's wird für die lokale Erholungsnutzung<br />
in Anspruch genommen.<br />
Auffallend ist der große Anteil der Flächen mit Erholungsbedeutung. Dies erklärt sich aus der enormen<br />
Bevölkerungsdichte des Landschaftsplanumlandes und dem gegenüberstehenden sehr geringen Freiflächenvolumen.<br />
Diese starke Nutzung der Freiflächen durch den Menschen erfordert ein besonderes Augenmerk des<br />
Landschaftsplaners und weiterer Fachplaner (wie z.B. im Bereich der Grünordnungspläne) für die Belange<br />
der Erholungssuchenden.<br />
6. Die dargestellten Bereiche mit besonderer Klimaschutzfunktion sind von unterschiedlicher Qualität, so<br />
daß die Schutzfunktion oftmals nicht oder nur unzureichend erfüllt werden kann. Daher ist die Verbesserung<br />
des Immissionsschutzes vordringliche Aufgabe; z.B. durch Wiederaufforstungen und Sicherung alter<br />
vitaler Gehölzbestände über das Umtriebsalter hinaus.