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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE, allgemein Seite 87<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

5. oberirdische oder unterirdische Versorgungs-<br />

oder Entsorgungsleitungen<br />

einschließlich Fernmeldeleitungen<br />

und -ei<strong>nr</strong>ichtungen zu verlegen<br />

oder zu ändern;<br />

unberührt bleibt die Verlegung von<br />

Leitungen in Geh- und Radwegen<br />

und in der Fahrbahn von Straßen<br />

und Wegen, sofern schützenswerter<br />

Aufwuchs bzw. Bäume weder unmittelbar<br />

noch mittelbar beeinträchtigt<br />

werden;<br />

6. Außerhalb des Waldes gelegene<br />

Bäume, Sträucher, Hecken, Feld-,<br />

und Ufergehölze zu beseitigen oder<br />

zu schädigen oder auf andere Weise<br />

in ihrem Wachstum zu gefährden;<br />

unberührt bleiben:<br />

- Pflegemaßnahmen sowie die bestimmungsgemäße<br />

Nutzung unter<br />

der Voraussetzung, daß der jeweilige<br />

Bestand als Ganzes erhalten<br />

bleibt oder neu begründet<br />

wird;<br />

- Maßnahmen der ordnungsgemäßen<br />

Forstwirtschaft sowie des<br />

Funktionserhaltes von Schienenwegen,<br />

wobei die Beseitigungsund<br />

Pflegemaßnahmen auf das<br />

unbedingt notwendige Maß zu beschränken<br />

sind;<br />

7. Stoffe oder Gegenstände zu lagern,<br />

abzulagern oder sich ihrer in anderer<br />

Weise zu entledigen, die das Landschaftsbild<br />

oder den Naturhaushalt<br />

gefährden oder beeinträchtigen;<br />

unberührt bleibt die vorübergehende<br />

Lagerung von Produkten der<br />

Land- und Forstwirtschaft sowie des<br />

Gartenbaus;<br />

Eine Wachstumsgefährdung kann insbesondere auch erfolgen durch<br />

- Beschädigung des Wurzelwerkes<br />

- Verdichten des Bodens im Traufbereich, z.B. auch durch Huftritt<br />

- Verbißschäden infolge Beweidung.<br />

Außerdem sind die Verbote des Abfallrechtes zu beachten.

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