landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE, allgemein Seite 84<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />
C.1.2 Landschaftsschutzgebiete<br />
(gemäß § 21 LG)<br />
Die Landschaftsschutzgebiete sind unter der<br />
Ziffer C 1.2.2, lfd. Nrn. 1-13 im nachfolgenden<br />
Text beschrieben sowie im nachfolgenden<br />
Text, in der Festsetzungskarte Maßstab<br />
1:10.000 und im Flurkartenwerk in ihren<br />
Grenzen festgesetzt. Das Flurkartenwerk ist<br />
Bestandteil der Satzung.<br />
Die temporären Landschaftsschutzgebiete<br />
sind unter Ziffer C 1.2.2, lfd. Nrn. T 1 - T 4<br />
im nachfolgenden Text beschrieben sowie im<br />
nachfolgenden Text, in der Festsetzungskarte<br />
Maßstab 1:10.000 und im Flurkartenwerk in<br />
ihren Grenzen festgesetzt. Das Flurkartenwerk<br />
ist Bestandteil der Satzung.<br />
Ist aus der Festsetzungskarte nicht eindeutig<br />
zu entnehmen, ob ein Grundstück oder<br />
Grundstücksteil im Landschaftsschutzgebiet<br />
liegt, so gilt das fragliche Grundstück oder<br />
der Grundstücksteil als nicht zum Landschaftsschutzgebiet<br />
gehörig.<br />
Für alle Landschaftsschutzgebiete gelten die<br />
unter C 1.2.1 näher beschriebenen "Allgemeinen<br />
Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete"<br />
sowie die unter C 1.2.2 aufgeführten<br />
"Besonderen Festsetzungen für die einzelnen<br />
Landschaftsschutzgebiete".<br />
Nach § 21 LG werden Landschaftsschutzgebiete festgesetzt, soweit dies<br />
a) zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des<br />
Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter<br />
b) wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes<br />
oder<br />
c) wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung<br />
erforderlich ist.