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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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NATURSCHUTZGEBIETE Seite 83<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

Schutzzweck<br />

Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a), b), c)<br />

LG<br />

1. zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />

von Lebensgemeinschaften<br />

oder Lebensstätten bestimmter<br />

wildlebender Pflanzen und wildlebender<br />

Tierarten.<br />

Als Lebensstätten gelten insbesondere<br />

- die Sukzessionsbereiche der Tonentnahme<br />

- der angeschnittene Schichtwasserleiter,<br />

das Gerinne und der anschließende<br />

Teich<br />

2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,<br />

landeskundlichen<br />

oder erdgeschichtlichen Gründen,<br />

- wegen der Bedeutung als geowissenschaftliches<br />

Objekt<br />

3. wegen der Seltenheit und besonderen<br />

Eigenart der Fläche,<br />

- insbesondere wegen der besonderen<br />

Bedeutung für die Amphibien.<br />

Gebote und Verbote<br />

Es gelten die unter Ziffer C 1.1.1. aufgeführten<br />

allgemeinen Ge- und Verbote.

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