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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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NATURSCHUTZGEBIETE Seite 81<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

Darüber hinaus gilt folgendes Verbot:<br />

- Verboten ist die Ausübung der Jagd<br />

im Bereich der offenen Wasserfläche,<br />

der Verlandungs-, Röhricht-,<br />

Schilf- und Ufergehölzzonen (bis zu<br />

einer Tiefe von 50 m, gemessen von<br />

der Uferkante aus) des Brunosees<br />

(Beerenbruchteich) innerhalb des<br />

Zeitraumes vom 15. Februar bis zum<br />

30. April und vom 1. September bis<br />

zum 30. November eines jeden Jahres<br />

mit Ausnahme der Jagdaufsicht,<br />

des Jagdschutzes und dem Nachstellen<br />

kranken oder verletzten Wildes<br />

gem. § 22 a Abs. 1 Bundesjagdgesetz:<br />

unberührt bleibt die ordnungsgemäße<br />

Fischerei im Rahmen der bestehenden<br />

privatrechtlichen Verträge.<br />

Gebote<br />

Über die allgemeinen Gebote gem. Ziffer<br />

C.1.1.1. hinaus ist geboten<br />

- die im Pflege- und Entwicklungsplan<br />

NSG Beerenbruch beschriebenen<br />

Pflege-, Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen,<br />

soweit sie fachlich<br />

und behördlich abgestimmt sind<br />

in Zusammenarbeit mit dem Grundbesitzer<br />

und den Unteren Landschaftsbehörden<br />

der Stadt Dortmund<br />

und des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />

umzusetzen.<br />

Die Einschränkung der Jagd ist zum nachhaltigen Schutz brütender oder<br />

rastender Wasservögel erforderlich. Für die zusätzliche Bejagung einzelner<br />

Tierarten wird im Fall einer Überpopulation von der Unteren<br />

Landschaftsbehörde eine Befreiung erteilt, soweit dies der Schutzzweck<br />

erfordert. Durch das Nachstellen kranken oder verletzten Wildes soll<br />

dieses vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden bewahrt werden.<br />

Weitere Festsetzungen für die Fläche im Landschaftsplan:<br />

Forstliche Festsetzung gem. Ziff. C.3.1. Nr. 1.<br />

- Die Pappelwaldparzelle am Deininghauser Weg westlich des Beerenbruchs<br />

nach ordnungsgemäßer Nutzung der Bestände mit<br />

standordgerechten Baumarten unter Anschluß von Pappel und Roteiche<br />

aufzuforsten.<br />

Forstliche Festsetzung gem. Ziffer C.3.2. Nr. 1.<br />

- Bei dem alten Buchen- und Eichenwald östlich des Deininghauser<br />

Weges nicht mehr als 1 ha Wald im Rahmen von 2 Jahren im Kahlschlag<br />

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