landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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NATURSCHUTZGEBIETE Seite 81<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />
Darüber hinaus gilt folgendes Verbot:<br />
- Verboten ist die Ausübung der Jagd<br />
im Bereich der offenen Wasserfläche,<br />
der Verlandungs-, Röhricht-,<br />
Schilf- und Ufergehölzzonen (bis zu<br />
einer Tiefe von 50 m, gemessen von<br />
der Uferkante aus) des Brunosees<br />
(Beerenbruchteich) innerhalb des<br />
Zeitraumes vom 15. Februar bis zum<br />
30. April und vom 1. September bis<br />
zum 30. November eines jeden Jahres<br />
mit Ausnahme der Jagdaufsicht,<br />
des Jagdschutzes und dem Nachstellen<br />
kranken oder verletzten Wildes<br />
gem. § 22 a Abs. 1 Bundesjagdgesetz:<br />
unberührt bleibt die ordnungsgemäße<br />
Fischerei im Rahmen der bestehenden<br />
privatrechtlichen Verträge.<br />
Gebote<br />
Über die allgemeinen Gebote gem. Ziffer<br />
C.1.1.1. hinaus ist geboten<br />
- die im Pflege- und Entwicklungsplan<br />
NSG Beerenbruch beschriebenen<br />
Pflege-, Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen,<br />
soweit sie fachlich<br />
und behördlich abgestimmt sind<br />
in Zusammenarbeit mit dem Grundbesitzer<br />
und den Unteren Landschaftsbehörden<br />
der Stadt Dortmund<br />
und des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong><br />
umzusetzen.<br />
Die Einschränkung der Jagd ist zum nachhaltigen Schutz brütender oder<br />
rastender Wasservögel erforderlich. Für die zusätzliche Bejagung einzelner<br />
Tierarten wird im Fall einer Überpopulation von der Unteren<br />
Landschaftsbehörde eine Befreiung erteilt, soweit dies der Schutzzweck<br />
erfordert. Durch das Nachstellen kranken oder verletzten Wildes soll<br />
dieses vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden bewahrt werden.<br />
Weitere Festsetzungen für die Fläche im Landschaftsplan:<br />
Forstliche Festsetzung gem. Ziff. C.3.1. Nr. 1.<br />
- Die Pappelwaldparzelle am Deininghauser Weg westlich des Beerenbruchs<br />
nach ordnungsgemäßer Nutzung der Bestände mit<br />
standordgerechten Baumarten unter Anschluß von Pappel und Roteiche<br />
aufzuforsten.<br />
Forstliche Festsetzung gem. Ziffer C.3.2. Nr. 1.<br />
- Bei dem alten Buchen- und Eichenwald östlich des Deininghauser<br />
Weges nicht mehr als 1 ha Wald im Rahmen von 2 Jahren im Kahlschlag<br />
zu nutzen