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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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NATURSCHUTZGEBIETE Seite 78<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

Weitere Festsetzungen für die Fläche im Landschaftsplan:<br />

forstliche Festsetzung gem. Ziffer C.3.3 Nr. 1<br />

- Den Buchen und Roteichenwald an einem steilen Westhang des<br />

Schreppenberges nicht mehr als 0,25 ha in 2 Jahren zu nutzen und<br />

nach ordnungsgemäßer Nutzung der Bestände mit standortgerechten<br />

Baumarten unter Ausschluß von Pappel und Roteiche aufzuforsten.<br />

Herrichtung gemäß Ziffer C.4.3. Nr. 1<br />

- Herrichtung im südlichen Quellbereich des Ober<strong>castroper</strong> Baches<br />

die bestehenden Wege und Brückenbauwerke zu beseitigen und die<br />

Zuwegung zu sprerren.<br />

Pflege gemäß Ziffer C.4.1.7. Nr. 4<br />

- Im westlichen Bacharm des Wagenbruch den Uferbereich mit standortgerechten<br />

einheimischen Gehölzen abzupflanzen.<br />

Pflege gemäß Ziffer C.4.1.7. Nr. 5<br />

- Im nördlichen Ausläufer des Wagenbruch die Nutzung des Grünlandes<br />

zu extensivieren.<br />

Pflege gemäß Ziffer C.4.1.7. Nr. 6<br />

- Im südlichen Quellbereich des Wagenbruch die Zuwegungen mit<br />

standortgerechten heimischen Gehölzen abzupflanzen.

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