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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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NATURSCHUTZGEBIETE Seite 77<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

Schutzzweck<br />

Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a), b), c)<br />

LG<br />

1. zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />

von Lebensgemeinschaften<br />

oder Lebensstätten bestimmter<br />

wildlebender Pflanzen- und wildlebender<br />

Tierarten.<br />

Als Lebensstätten gelten hier insbesondere<br />

- die Quelltöpfe mit ihrer typischen<br />

und naturnahen Ausgestaltung.<br />

- die naturnahe Bestockung des Bereiches<br />

mit alten, totholz- und höhle<strong>nr</strong>eichen<br />

Altbaumbeständen.<br />

- die Bäche und bachbegleitenden<br />

Fettweiden des Gebietes<br />

- die feuchten, extensiveren Grünlandbereiche<br />

am nördlichen Rand<br />

des Gebietes<br />

- die Sukzessions- und Quellbereiche<br />

2 wegen der Seltenheit und besonderen<br />

Eigenart der Fläche,<br />

hier insbesondere<br />

- die Quellbereiche mit ihren typischen<br />

Krenobionten und krenophilen<br />

Organismen (ausgewiesene<br />

Quellspezialisten) insbesondere dem<br />

Alpenstrudelwurm (Crenobia alpina)<br />

als Indikatorart für kühle, relativ<br />

nährstoffarme, beschattete, natürliche<br />

Quellsituationen.<br />

Gebote und Verbote<br />

Es gelten die unter Ziffer C.1.1.1. aufgeführten<br />

allgemeinen Ge- und Verbote.

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