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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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NATURSCHUTZGEBIETE Seite 75<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

Als Lebensstätten gelten hier insbesondere<br />

- die gebietstypischen naturnahen<br />

Waldbereiche<br />

- die reich strukturierten Grünlandbrachen<br />

mit ihren für diesen Lebensraum<br />

typischen seltenen Pflanzen<br />

und Tiergemeinschaften.<br />

2. wegen der Seltenheit und besonderen<br />

Eigenart oder der Fläche<br />

hier insbesondere<br />

- der Kleinsegge<strong>nr</strong>iede der Grünlandbrachen.<br />

Verbote<br />

Es gelten die unter C.1.1.1. aufgeführten allgemeinen<br />

Verbote<br />

Gebote<br />

Über die allgemeinen Gebote gem. C.1.1.1.<br />

hinaus ist geboten<br />

- die in dem in Aufstellung befindlichen<br />

Pflege- und Entwicklungsplan<br />

NSG "Langeloh" beschriebenen<br />

Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen,<br />

soweit sie fachlich und behördlich<br />

abgestimmt sind in Zusammenarbeit<br />

mit den Grundbesitzern<br />

und den Unteren Landschaftsbehörden<br />

der Stadt Herne und des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong> umzusetzen.

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