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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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NATURSCHUTZGEBIETE Seite 73<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

2. wegen der Seltenheit und besonderen<br />

Eigenart der Fläche<br />

hier insbesondere<br />

- die Feuchtwiesen und Großseggengesellschaft<br />

mit verschiedenen<br />

Carexarten, insbesondere die Rote<br />

Liste-Art (Carex riparia A.3.).<br />

Gebote und Verbote<br />

Es gelten die unter Ziffer C.1.1.1. aufgeführten<br />

allgemeinen Ge- und Verbote.<br />

Weitere Festsetzungen für die Fläche im Landschaftsplan:<br />

Pflegemaßnahmen gem. Ziffer C.4.1.3 Nr. 3<br />

- der Gehölzaufwuchs ist auf dem Ried- und Schlagflurflächen regelmäßig<br />

zu entfernen; zur Autobahn hin ist ein Gehölzmantel als Immissionsschutz<br />

zu erhalten<br />

- die östliche Hochstaudenflur ist im 5jährigen Turnus zu mähen; das<br />

Mähgut ist abzutransportieren

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