landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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NATURSCHUTZGEBIETE, allgemein Seite 67<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />
14. Werbeanlagen zu errichten oder<br />
Warenautomaten anzubringen.<br />
Unberührt bleibt das Aufstellen<br />
von Werbeanlagen und Warenautomaten<br />
im Sinne von § 13 Abs. 3 Nr.<br />
1 - 5 und Abs. 5 der BauONW vom<br />
07.03.1995 (GV NW S. 218).<br />
15. zu lagern oder Feuer zu machen.<br />
16. Gewässer mit Booten zu befahren,<br />
Wassersport zu betreiben oder in ihnen<br />
zu baden oder die Eisfläche zu<br />
betreten oder zu befahren.<br />
Unberührt bleibt das Befahren von<br />
Gewässern durch den Unterhaltungspflichtigen<br />
oder den Nutzungsberechtigten<br />
zum Zwecke der<br />
ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei<br />
und der Jagd sowie das Betreten<br />
der Eisfläche zum Zwecke<br />
sorgfältig ausgeübter jagdlicher Tätigkeiten.<br />
17. Dränagen zu verlegen oder zu ändern<br />
sowie sonstige Maßnahmen,<br />
die darauf gerichtet sind, feuchte<br />
oder vernäßte Flächen zu entwässern.<br />
18. den Grundwasserflurabstand zu verändern;<br />
unberührt bleiben bergbaubedingte<br />
Veränderungen aufgrund zugelassener<br />
Betriebspläne.<br />
19. Motor- und Modellsport sowie Fahrradsport<br />
abseits befestigter Wege zu<br />
betreiben.<br />
20. Auf den in der Festsetzungskarte besonders<br />
gekennzeichneten Flächen<br />
Grünland dauerhaft in andere Nutzung<br />
umzuwandeln.<br />
21. die Stillgewässer innerhalb der Naturschutzgebiete<br />
mit Fischen zu besetzen,<br />
zu düngen oder zu kalken<br />
oder Fische anzufüttern; es sei denn,<br />
es liegt eine fischereirechtliche Genehmigung<br />
vor. Dieses gilt auch für<br />
neuangelegte Gewässer.<br />
Als jagdliche Tätigkeit im Sinne dieser Bestimmung gilt u.a. die Nachsuche<br />
von erlegtem, verletztem oder krankem Wild.<br />
Die Vorflut angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen soll nicht<br />
beeinträchtigt werden.<br />
Dazu gehören auch Ultra-Leichtflieger und Modellsegelflieger.<br />
Pflegeumbrüche sind hiervon nicht betroffen.<br />
Eine Gefährdung des ökologischen Gleichgewichts des Gewässers ist<br />
auszuschließen.