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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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NATURSCHUTZGEBIETE, allgemein Seite 67<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

14. Werbeanlagen zu errichten oder<br />

Warenautomaten anzubringen.<br />

Unberührt bleibt das Aufstellen<br />

von Werbeanlagen und Warenautomaten<br />

im Sinne von § 13 Abs. 3 Nr.<br />

1 - 5 und Abs. 5 der BauONW vom<br />

07.03.1995 (GV NW S. 218).<br />

15. zu lagern oder Feuer zu machen.<br />

16. Gewässer mit Booten zu befahren,<br />

Wassersport zu betreiben oder in ihnen<br />

zu baden oder die Eisfläche zu<br />

betreten oder zu befahren.<br />

Unberührt bleibt das Befahren von<br />

Gewässern durch den Unterhaltungspflichtigen<br />

oder den Nutzungsberechtigten<br />

zum Zwecke der<br />

ordnungsgemäßen Ausübung der Fischerei<br />

und der Jagd sowie das Betreten<br />

der Eisfläche zum Zwecke<br />

sorgfältig ausgeübter jagdlicher Tätigkeiten.<br />

17. Dränagen zu verlegen oder zu ändern<br />

sowie sonstige Maßnahmen,<br />

die darauf gerichtet sind, feuchte<br />

oder vernäßte Flächen zu entwässern.<br />

18. den Grundwasserflurabstand zu verändern;<br />

unberührt bleiben bergbaubedingte<br />

Veränderungen aufgrund zugelassener<br />

Betriebspläne.<br />

19. Motor- und Modellsport sowie Fahrradsport<br />

abseits befestigter Wege zu<br />

betreiben.<br />

20. Auf den in der Festsetzungskarte besonders<br />

gekennzeichneten Flächen<br />

Grünland dauerhaft in andere Nutzung<br />

umzuwandeln.<br />

21. die Stillgewässer innerhalb der Naturschutzgebiete<br />

mit Fischen zu besetzen,<br />

zu düngen oder zu kalken<br />

oder Fische anzufüttern; es sei denn,<br />

es liegt eine fischereirechtliche Genehmigung<br />

vor. Dieses gilt auch für<br />

neuangelegte Gewässer.<br />

Als jagdliche Tätigkeit im Sinne dieser Bestimmung gilt u.a. die Nachsuche<br />

von erlegtem, verletztem oder krankem Wild.<br />

Die Vorflut angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen soll nicht<br />

beeinträchtigt werden.<br />

Dazu gehören auch Ultra-Leichtflieger und Modellsegelflieger.<br />

Pflegeumbrüche sind hiervon nicht betroffen.<br />

Eine Gefährdung des ökologischen Gleichgewichts des Gewässers ist<br />

auszuschließen.

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