landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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ENTWICKLUNGSZIELE Seite 30<br />
DARSTELLUNG DER<br />
ENTWICKLUNGSZIELE<br />
5.1 Holthauser Bruch<br />
Entwicklungsziel I.I<br />
”Erhaltung einer mit natürlichen<br />
Lebensräumen oder sonstigen natürlichen<br />
Landschaftselementen<br />
reich oder vielfältig ausgestatteten<br />
Landschaft”<br />
- Erhalt der Landschaftsstruktur in<br />
ihrer Ausprägung als landwirtschaftlich<br />
genutzter Freiraum;<br />
- Erhalt und Sicherung der ökologisch<br />
bedeutenden Grünlandbrachen;<br />
- Ökologische Verbesserung von<br />
Fließgewässern;<br />
- A<strong>nr</strong>eicherung und Komplettierung<br />
der bestehenden Feldgehölze;<br />
- verstärkte Abschirmung des Gebietes<br />
vor der Verlärmung durch die A<br />
42;<br />
- Sicherung der eingeschränkten Erholungsfunktion<br />
des Bereichs.<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE ZU DEN<br />
ENTWICKLUNGSZIELEN<br />
Siehe auch generelle Zielbeschreibung<br />
Die Fläche liegt im Spannungsbereich zwischen der Siedlungsfläche in<br />
Herne, einer Eisenbahnlinie im Süden, der Autobahn im Norden und<br />
einer vorgehaltenen Industriefläche im Castroper Westen. Der Bereich<br />
ist in seinem Bestand als land- und forstwirtschaftlicher Freiraum zu<br />
sichern, da er eine wichtige Ausgleichs- und Trennungsfunktion übernimmt.<br />
Einer weiteren Überformung bzw. Zersiedlung des Raumes ist<br />
entgegenzuwirken. Die negativen Einflüsse, die auf das Gebiet durch die<br />
Autobahn (Verschallung, Emissionen) und andere Siedlungselemente<br />
eindringen, sollten durch Pflanzmaßnahmen aufgefangen und ausgeglichen<br />
werden.<br />
Die ökologisch bedeutenden Brach- und Heckenbereiche im Südwesten<br />
des Entwicklungsraumes sind weiter der natürlichen Entwicklung zu<br />
überlassen und zu schützen. Die Erholungseignung des Bereichs ist wegen<br />
der starken Verschallung durch die A 42 eingeschränkt. Die Querung<br />
des Gebietes von Ost nach West ist möglich, die Wegeverbindungen<br />
sind ausreichend und bedürfen keines weiteren Ausbaus.