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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGS-; PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN Seite 234<br />

WANDERWEGE, allgemein<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

C.4.4 Anlage von Wanderwegen<br />

(gemäß § 26 Nr. 5 LG)<br />

Die Maßnahmen sind als lfd. Nrn. 1-2 im<br />

nachfolgenden Text sowie in ihrem Verlauf in<br />

der Festsetzungskarte im Maßstab 1 : 10.000<br />

und im Flurkartenwerk festgesetzt. Das Flurkartenwerk<br />

ist Bestandteil der Satzung.<br />

Für die Wege wird eine Regelbreite von 2 m<br />

zugrundegelegt. Die Befestigung erfolgt durch<br />

eine wassergebundene Wegedecke.<br />

Die Wege sind als Fußwander-, Radwander-<br />

und kombinierte Fuß- und Radwanderwege<br />

benutzbar.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Im Zielkonzept wurde die Bedeutung nahezu des gesamten Landschaftsraumes<br />

für die Erholungsnutzung dargelegt. Der Erschließung dieser<br />

Landschaftsräume dient in vielen Fällen das Wirtschaftswegenetz. Eine<br />

weitere, umfassende Wegeerschließung ist nicht Gegenstand des Landschaftsplanes.<br />

Ziel der Festsetzungen ist es vielmehr<br />

- Netzschlüsse herzustellen.

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