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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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BESONDERE FESTSETZUNGEN FÜR DIE FORSTLICHE NUTZUNG Seite 232<br />

- HERRICHTUNG/BESEITIGUNG -<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Nr. 1 Herrichtung im südlichen Quellbereich<br />

des Ober<strong>castroper</strong> Baches<br />

im ”Wagenbruch”<br />

Die bestehenden wassergebundenen Wege<br />

und das bestehende Brückenbauwerk über<br />

dem Ober<strong>castroper</strong> Bach sind zu beseitigen<br />

und sachgemäß zu entsorgen.<br />

Die Zuwegungen nach Norden und Süden<br />

sind zu sperren.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Die Maßnahme ist erforderlich, um das ökologisch sensibele Quellgebiet<br />

des Ober<strong>castroper</strong> Baches zu schützen und die Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes zu sichern.<br />

Die Maßnahme wird im NSG Nr. 4 ”Wagenbruch” durchgeführt.<br />

Maßstab ca. 1:10.000

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