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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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BESONDERE FESTSETZUNGEN FÜR DIE FORSTLICHE NUTZUNG Seite 231<br />

HERRICHTUNG/BESEITIGUNG, allgemein<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

C.4.3 Herrichtung von geschädigten<br />

oder nicht mehr genutzten<br />

Grundstücken einschließlich der<br />

Beseitigung verfallener Gebäude<br />

oder sonstiger störender Anlagen<br />

(gemäß § 26 Nr. 3 LG).<br />

Die Maßnahmen sind als lfd. Nrn. 1 - 2 im<br />

nachfolgenden Text sowie in ihren Grenzen in<br />

der Festsetzungskarte im Maßstab 1 : 10.000<br />

und im Flurkartenwerk festgesetzt. Das Flurkartenwerk<br />

ist Bestandteil der Satzung.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

An Maßnahmen kommen in Betracht:<br />

- Beseitigung von Müll, Bauschutt und Bodenaushub.<br />

Die geschädigten Bereiche sind z.T. seit Jahren als wilde Müllkippe<br />

mißbraucht worden. Die Maßnahmen sind erforderlich, damit vernachlässigte<br />

und geschädigte Bereiche wieder dem Landschaftsbild und dem<br />

Naturhaushalt angepaßt werden können.<br />

- Herrichtung von zertretenen Quellmulden durch den Bau von Holzstegen.<br />

Diese Wegebefestigung dient der Sicherung der Quellmulden, und<br />

fordert die Erholungsnutzung durch Optimierung des Biotopkomplexes.

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