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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGS- PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN Seite 229<br />

AUFBAU EINES WALDRANDES, allgemein<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

C.4.2.4 Aufbau eines Waldrandes<br />

Die Maßnahme ist als lfd. Nr. 1 im nachfolgenden<br />

Text sowie in ihren Grenzen in der<br />

Festsetzungskarte im Maßstab 1 : 10.000 und<br />

im Flurkartenwerk festgesetzt. Das Flurkartenwerk<br />

ist Bestandteil der Satzung.<br />

Die aufgeführten Bereiche sind dicht mit bodenständigen,<br />

standortgerechten Laubgehölzen<br />

zu bepflanzen, die zum Aufbau eines<br />

Waldrandes geeignet sind.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Durch den Aufbau eines Waldrandes soll der Waldbestand vor negativen<br />

Auswirkungen wie Wind, Abgasen etc. geschützt werden und so in<br />

seiner Regel- und Regenerationskraft gestärkt werden.

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