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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGSZIELE Seite 22<br />

DARSTELLUNG DER<br />

ENTWICKLUNGSZIELE<br />

B.7. Entwicklungsräume<br />

Raum 1 Habinghorst<br />

1.1 Waldbereich Habinghorst<br />

Entwicklungsziel I.I<br />

”Erhaltung”<br />

- Erhalt des Freiraumes in seiner<br />

Ausprägung als land- und forstwirtschaftlich<br />

genutzte Fläche mit einigen<br />

größeren Brachflächen<br />

- Erhalt der Wälder nördlich der Rütgerswerke;<br />

- Erhalt der schutzwürdigen Feuchtgebiete<br />

nordwestlich der Kanalstraße<br />

und der Feldgehölzreihen dieses<br />

Gebietes;<br />

- Abpflanzung von landschaftsbildstörenden<br />

Anlagen und Bauwerken;<br />

- Sicherung der Erholungsfunktion<br />

dieses stadtnahen Bereiches.<br />

1.2 Kanalbereich Habinghorst<br />

Entwicklungsziel I.II<br />

”Temporäre Erhaltung”<br />

- Erhalt der vorhandenen Freiraumstrukturen<br />

als Rückzugsraum für<br />

Fauna und Flora.<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE ZU DEN<br />

ENTWICKLUNGSZIELEN<br />

Siehe auch generelle Zielbeschreibung<br />

Dieser Entwicklungsraum liegt in seiner Gesamtheit im Bereich der flachen<br />

Emschertalung. Er ist sehr heterogen zusammengesetzt, wobei zusammenhängende<br />

Waldungen überwiegen.<br />

Die feuchte Senkungsfläche südöstlich der Kanalstraße ist wegen ihrer<br />

interessanten und arte<strong>nr</strong>eichen Flora naturschutzwürdig.<br />

Die Erholungsnutzung des Raumes ist trotz der z.T. erheblichen Geruchsbelästigung<br />

durch die Rütgerswerke umfangreich. Durch die Nähe<br />

der besiedelten Bereiche und den hohen Erholungsgrad, speziell des<br />

Bereiches südlich der Kanalstraße, werden diese Bereiche recht stark für<br />

die Naherholung genutzt. Diese Funktion ist zu erhalten, ein weiterer<br />

Ausbau ist nicht notwendig.<br />

Siehe auch generelle Zielbeschreibung.<br />

Der Freiraumbereich südöstlich des Rhein-Herne-Kanals und nördlich<br />

der Kanalstraße soll bis zur Realisierung entgegenstehender Festsetzungen<br />

eines Bebauungsplanes oder einer entgegenstehenden Plangenehmigung<br />

erhalten bleiben.

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