landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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ENTWICKLUNGSZIELE Seite 22<br />
DARSTELLUNG DER<br />
ENTWICKLUNGSZIELE<br />
B.7. Entwicklungsräume<br />
Raum 1 Habinghorst<br />
1.1 Waldbereich Habinghorst<br />
Entwicklungsziel I.I<br />
”Erhaltung”<br />
- Erhalt des Freiraumes in seiner<br />
Ausprägung als land- und forstwirtschaftlich<br />
genutzte Fläche mit einigen<br />
größeren Brachflächen<br />
- Erhalt der Wälder nördlich der Rütgerswerke;<br />
- Erhalt der schutzwürdigen Feuchtgebiete<br />
nordwestlich der Kanalstraße<br />
und der Feldgehölzreihen dieses<br />
Gebietes;<br />
- Abpflanzung von landschaftsbildstörenden<br />
Anlagen und Bauwerken;<br />
- Sicherung der Erholungsfunktion<br />
dieses stadtnahen Bereiches.<br />
1.2 Kanalbereich Habinghorst<br />
Entwicklungsziel I.II<br />
”Temporäre Erhaltung”<br />
- Erhalt der vorhandenen Freiraumstrukturen<br />
als Rückzugsraum für<br />
Fauna und Flora.<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE ZU DEN<br />
ENTWICKLUNGSZIELEN<br />
Siehe auch generelle Zielbeschreibung<br />
Dieser Entwicklungsraum liegt in seiner Gesamtheit im Bereich der flachen<br />
Emschertalung. Er ist sehr heterogen zusammengesetzt, wobei zusammenhängende<br />
Waldungen überwiegen.<br />
Die feuchte Senkungsfläche südöstlich der Kanalstraße ist wegen ihrer<br />
interessanten und arte<strong>nr</strong>eichen Flora naturschutzwürdig.<br />
Die Erholungsnutzung des Raumes ist trotz der z.T. erheblichen Geruchsbelästigung<br />
durch die Rütgerswerke umfangreich. Durch die Nähe<br />
der besiedelten Bereiche und den hohen Erholungsgrad, speziell des<br />
Bereiches südlich der Kanalstraße, werden diese Bereiche recht stark für<br />
die Naherholung genutzt. Diese Funktion ist zu erhalten, ein weiterer<br />
Ausbau ist nicht notwendig.<br />
Siehe auch generelle Zielbeschreibung.<br />
Der Freiraumbereich südöstlich des Rhein-Herne-Kanals und nördlich<br />
der Kanalstraße soll bis zur Realisierung entgegenstehender Festsetzungen<br />
eines Bebauungsplanes oder einer entgegenstehenden Plangenehmigung<br />
erhalten bleiben.