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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGS- PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN Seite 211<br />

- FELDHECKEN -<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Nr. 9 Anlage von Feldhecken im bestehenden<br />

Heckensystem in den Ackerlagen<br />

des Gantenberges.<br />

Länge: ca. 180 m.<br />

Nr. 10 Anlage einer zweireihigen Feldhecke<br />

auf der südlichen Böschung<br />

der Bahnlinie an der Lothringer<br />

Straße.<br />

Länge ca. 200 m.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Die Anpflanzung verbessert die ökologische Schutzfunktion in den<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen. Darüber hinaus betont sie die<br />

bestehenden Geländesprünge und -kanten und bereichert das Landschaftsbild<br />

und den Naturhaushalt nachhaltig.<br />

Die Feldhecken werden im Bereich des LB Nr. 3 angelegt.<br />

Maßstab ca. 1:10.000<br />

Die Gehölzanpflanzung an Geländekanten, Freistreifen oder Bahnböschungen<br />

dient der Bereicherung und Gestaltung des Landschaftsbildes.<br />

Die Anpflanzung auf "freien Streifen" im Freiraum stärkt die ökologische<br />

Regenerationskraft und mildert die Belastung der Umwelt. Durch<br />

ihre Wohlfahrtsfunktion für Fauna, Flora und Klima in diesem Bereich<br />

ist diese Anpflanzung ein stabilisierender Faktor des Gesamtraumes.<br />

Maßstab ca. 1:10.000

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