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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGSZIELE Seite 21<br />

DARSTELLUNG DER<br />

ENTWICKLUNGSZIELE<br />

B.6. Entwicklungsziel III<br />

Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge,<br />

ihrem Erscheinungsbild oder ihrer<br />

Oberflächenstruktur geschädigten oder stark<br />

vernachlässigten Landschaft.<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE ZU DEN<br />

ENTWICKLUNGSZIELEN<br />

Dieses Entwicklungsziel wird für Räume dargestellt, deren Erscheinungsbild<br />

und Wirkungsgefüge durch großflächige Eingriffe oder eine<br />

Vielzahl linienhafter Eingriffe - und damit vergleichsweise raumwirksam<br />

- beeinträchtigt oder geschädigt sind. Die Eingriffe sind nach den<br />

Regeln der §§ 4-6 LG auszugleichen; die Flächen können einer überwiegend<br />

landschaftsbezogenen Nutzung zugeführt werden.<br />

Der Landschaftsplan formuliert für diese Räume, für die nach anderen<br />

Rechtsvorschriften entschieden wird, den Rahmen zur Bestimmung und<br />

Einbindung der notwendigen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen. Maßnahmen<br />

nach § 26 LG in der Trägerschaft des <strong>Kreis</strong>es werden nicht<br />

festgesetzt. Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sind Gegenstand des<br />

Verfahrens nach § 4 bis 6 LG und obliegen den Verursachern.<br />

Aufgrund der zu beachtenden unterschiedlichen Rechtsvorschriften und<br />

fachplanerischen Einbindungen der Räume kann somit keine generelle<br />

Zielaussage erfolgen.<br />

Nachfolgende Entwicklungsräume mit dem Schwerpunkt der Landschaftsentwicklung<br />

- Wiederherstellung - sind in ihren Grenzen in der<br />

Karte der Entwicklungsziele im Maßstab 1 : 10.000 sowie textlich dargestellt<br />

und erläutert:<br />

2.3 Deponiefläche Haus Vörde<br />

9.2 Östliche Tongrube Lessmöllmann<br />

Neben den zuvor aufgezeigten, allgemeinen Erläuterungen zu den einzelnen<br />

Entwicklungszielen erfolgt im nachfolgenden zunächst eine - auf<br />

der Grundlage naturräumlicher, städtebaulicher, planerischer etc. Gegebenheiten<br />

- großräumige Raumbeschreibung. Die darauf folgenden Teilräume<br />

(1.1 - 11) entsprechen in ihrer Numerierung dem Kartenteil und<br />

zeigen in ihren Zielen nebst Erläuterungen das erforderliche Maß der<br />

Veränderungen in der Landschaft auf, das bei allen behördlichen Maßnahmen<br />

im Rahmen der dafür geltenden Vorschriften zu berücksichtigen<br />

ist.

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