landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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ENTWICKLUNGSZIELE Seite 21<br />
DARSTELLUNG DER<br />
ENTWICKLUNGSZIELE<br />
B.6. Entwicklungsziel III<br />
Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge,<br />
ihrem Erscheinungsbild oder ihrer<br />
Oberflächenstruktur geschädigten oder stark<br />
vernachlässigten Landschaft.<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE ZU DEN<br />
ENTWICKLUNGSZIELEN<br />
Dieses Entwicklungsziel wird für Räume dargestellt, deren Erscheinungsbild<br />
und Wirkungsgefüge durch großflächige Eingriffe oder eine<br />
Vielzahl linienhafter Eingriffe - und damit vergleichsweise raumwirksam<br />
- beeinträchtigt oder geschädigt sind. Die Eingriffe sind nach den<br />
Regeln der §§ 4-6 LG auszugleichen; die Flächen können einer überwiegend<br />
landschaftsbezogenen Nutzung zugeführt werden.<br />
Der Landschaftsplan formuliert für diese Räume, für die nach anderen<br />
Rechtsvorschriften entschieden wird, den Rahmen zur Bestimmung und<br />
Einbindung der notwendigen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen. Maßnahmen<br />
nach § 26 LG in der Trägerschaft des <strong>Kreis</strong>es werden nicht<br />
festgesetzt. Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sind Gegenstand des<br />
Verfahrens nach § 4 bis 6 LG und obliegen den Verursachern.<br />
Aufgrund der zu beachtenden unterschiedlichen Rechtsvorschriften und<br />
fachplanerischen Einbindungen der Räume kann somit keine generelle<br />
Zielaussage erfolgen.<br />
Nachfolgende Entwicklungsräume mit dem Schwerpunkt der Landschaftsentwicklung<br />
- Wiederherstellung - sind in ihren Grenzen in der<br />
Karte der Entwicklungsziele im Maßstab 1 : 10.000 sowie textlich dargestellt<br />
und erläutert:<br />
2.3 Deponiefläche Haus Vörde<br />
9.2 Östliche Tongrube Lessmöllmann<br />
Neben den zuvor aufgezeigten, allgemeinen Erläuterungen zu den einzelnen<br />
Entwicklungszielen erfolgt im nachfolgenden zunächst eine - auf<br />
der Grundlage naturräumlicher, städtebaulicher, planerischer etc. Gegebenheiten<br />
- großräumige Raumbeschreibung. Die darauf folgenden Teilräume<br />
(1.1 - 11) entsprechen in ihrer Numerierung dem Kartenteil und<br />
zeigen in ihren Zielen nebst Erläuterungen das erforderliche Maß der<br />
Veränderungen in der Landschaft auf, das bei allen behördlichen Maßnahmen<br />
im Rahmen der dafür geltenden Vorschriften zu berücksichtigen<br />
ist.