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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGS- PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN Seite 202<br />

FELDHECKEN, allgemein<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Die Feldzufahrten müssen bei Anpflanzung<br />

von Feldhecken hinsichtlich Lage und Breite<br />

nach dem Bedarf der Landwirtschaft festgelegt<br />

werden. Die betroffenen Landwirte sind<br />

im Zuge des Durchführungsverfahrens zu<br />

dieser Frage zu hören.<br />

Die obigen Bestimmungen unter Ziffer<br />

C.4.2.1 gelten nur insoweit, als in den textlichen<br />

Festsetzungen zu den einzelnen Maßnahmen<br />

nichts anderes festgesetzt ist.<br />

Von den obigen Bestimmungen unter Ziffer<br />

C.4.2.1 kann mit Zustimmung der unteren<br />

Landschaftsbehörde abgewichen werden,<br />

wenn sich dies bei Berücksichtigung der jeweiligen<br />

Einzelsituation aus sachlichen oder<br />

fachlichen Gründen als notwendig erweist.<br />

Dies gilt sinngemäß auch für die im Flurkartenwerk<br />

festgesetzten Standorte der Entwicklungsmaßnahmen.<br />

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