landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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ENTWICKLUNGS- PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN Seite 201<br />
FELDHECKEN, allgemein<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
C.4.2.1 Anlage und Pflege von Feldhecken<br />
Die Maßnahmen sind als lfd. Nrn. 1 - 21 im<br />
nachfolgenden Text sowie in ihren Grenzen in<br />
der Festsetzungskarte im Maßstab 1 : 10.000<br />
und im Flurkartenwerk festgesetzt. Das Flurkartenwerk<br />
ist Bestandteil der Satzung.<br />
Feldhecken sind aus bodenständigen Baum-<br />
und Straucharten zu pflanzen. Bei mehrreihigen<br />
Anpflanzungen kann in begründeten Fällen<br />
auf eine Reihe verzichtet werden, um sie<br />
an anderer Stelle in etwa gleicher Stelle zuzusetzen.<br />
Der Reihenabstand beträgt, ebenso wie<br />
der Pflanzabstand, je 1 m.<br />
Falls in der Örtlichkeit Teile der nachfolgend<br />
festgesetzten Feldhecken bereits vorhanden<br />
sind, werden nur die fehlenden Teile und Elemente<br />
aufgrund des Landschaftsplanes realisiert.<br />
Ist die festgesetzte Hecke bereits im<br />
vollen Umfang nach Größe und Qualität vorhanden,<br />
so ist der Landschaftsplan insofern<br />
gegenstandslos.<br />
Feldhecken sind abschnittsweise, jedoch nie<br />
mehr als 50 % der Gesamtlänge, alle 10 - 15<br />
Jahre auf den Stock zu setzen. Überhälter sind<br />
vereinzelt stehenzulassen.<br />
Die Pflege der Hecken darf nur in der Zeit<br />
vom 01.10. - 28.02. eines Jahres durchgeführt<br />
werden.<br />
Die der Hecke vorgelagerten unbewirtschafteten<br />
Streifen sind abschnittsweise im Turnus<br />
von 3 - 5 Jahren zu mähen. Das Mähgut ist<br />
abzutransportieren.<br />
Die Gesamtfläche darf nicht gedüngt oder<br />
gekälkt werden. Auch das Abstellen und Lagern<br />
von Materialien jeglicher Art (mit Ausnahme<br />
des bei der Gehölzpflege anfallenden<br />
Totholzes) ist untersagt.<br />
Vorhandene Dränsysteme dürfen durch die<br />
Anpflanzung der Feldhecken nicht zerstört<br />
werden. Daher ist im Zuge der Durchführungsplanung<br />
die genaue Lage der Drä<strong>nr</strong>ohre<br />
festzustellen und die Funktionsfähigkeit der<br />
Systeme zu gewährleisten.<br />
ERLÄUTERUNGEN<br />
Die Feldhecke stellt heute den elementarsten naturnahen Lebensraum in<br />
der Feldflur dar. Sie ist als Wohn- und Nistplatz, Nahrungsraum, Deckungsort,<br />
Ansitzwarte und Überwinterungsquartier für viele Arten des<br />
Offenlandes und des Waldes Teillebensstätte oder auch Ganzjahreslebensraum.<br />
Zudem ist die Hecke infolge der fortschreitenden intensiven<br />
landwirtschaftlichen Bodennutzung vielerorts zum Zufluchtsort und<br />
Rückzugsraum für vormals flächenhaft verbreitete Pflanzen- und Tierarten<br />
geworden. In Verbindung mit Rainen und unbewirtschafteten Säumen<br />
sollen die Feldhecken ein Netzsystem naturnaher Lebensräume in<br />
der Feldflur wiederherstellen und dauerhaft gewährleisten.