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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGS- PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN Seite 201<br />

FELDHECKEN, allgemein<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

C.4.2.1 Anlage und Pflege von Feldhecken<br />

Die Maßnahmen sind als lfd. Nrn. 1 - 21 im<br />

nachfolgenden Text sowie in ihren Grenzen in<br />

der Festsetzungskarte im Maßstab 1 : 10.000<br />

und im Flurkartenwerk festgesetzt. Das Flurkartenwerk<br />

ist Bestandteil der Satzung.<br />

Feldhecken sind aus bodenständigen Baum-<br />

und Straucharten zu pflanzen. Bei mehrreihigen<br />

Anpflanzungen kann in begründeten Fällen<br />

auf eine Reihe verzichtet werden, um sie<br />

an anderer Stelle in etwa gleicher Stelle zuzusetzen.<br />

Der Reihenabstand beträgt, ebenso wie<br />

der Pflanzabstand, je 1 m.<br />

Falls in der Örtlichkeit Teile der nachfolgend<br />

festgesetzten Feldhecken bereits vorhanden<br />

sind, werden nur die fehlenden Teile und Elemente<br />

aufgrund des Landschaftsplanes realisiert.<br />

Ist die festgesetzte Hecke bereits im<br />

vollen Umfang nach Größe und Qualität vorhanden,<br />

so ist der Landschaftsplan insofern<br />

gegenstandslos.<br />

Feldhecken sind abschnittsweise, jedoch nie<br />

mehr als 50 % der Gesamtlänge, alle 10 - 15<br />

Jahre auf den Stock zu setzen. Überhälter sind<br />

vereinzelt stehenzulassen.<br />

Die Pflege der Hecken darf nur in der Zeit<br />

vom 01.10. - 28.02. eines Jahres durchgeführt<br />

werden.<br />

Die der Hecke vorgelagerten unbewirtschafteten<br />

Streifen sind abschnittsweise im Turnus<br />

von 3 - 5 Jahren zu mähen. Das Mähgut ist<br />

abzutransportieren.<br />

Die Gesamtfläche darf nicht gedüngt oder<br />

gekälkt werden. Auch das Abstellen und Lagern<br />

von Materialien jeglicher Art (mit Ausnahme<br />

des bei der Gehölzpflege anfallenden<br />

Totholzes) ist untersagt.<br />

Vorhandene Dränsysteme dürfen durch die<br />

Anpflanzung der Feldhecken nicht zerstört<br />

werden. Daher ist im Zuge der Durchführungsplanung<br />

die genaue Lage der Drä<strong>nr</strong>ohre<br />

festzustellen und die Funktionsfähigkeit der<br />

Systeme zu gewährleisten.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Die Feldhecke stellt heute den elementarsten naturnahen Lebensraum in<br />

der Feldflur dar. Sie ist als Wohn- und Nistplatz, Nahrungsraum, Deckungsort,<br />

Ansitzwarte und Überwinterungsquartier für viele Arten des<br />

Offenlandes und des Waldes Teillebensstätte oder auch Ganzjahreslebensraum.<br />

Zudem ist die Hecke infolge der fortschreitenden intensiven<br />

landwirtschaftlichen Bodennutzung vielerorts zum Zufluchtsort und<br />

Rückzugsraum für vormals flächenhaft verbreitete Pflanzen- und Tierarten<br />

geworden. In Verbindung mit Rainen und unbewirtschafteten Säumen<br />

sollen die Feldhecken ein Netzsystem naturnaher Lebensräume in<br />

der Feldflur wiederherstellen und dauerhaft gewährleisten.

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