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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGSZIELE Seite 20<br />

DARSTELLUNG DER<br />

ENTWICKLUNGSZIELE<br />

B.5. Entwicklungsziel II<br />

A<strong>nr</strong>eicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen<br />

Landschaft mit naturnahen Lebensräumen<br />

und mit gliedernden und belebenden<br />

Elementen.<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE ZU DEN<br />

ENTWICKLUNGSZIELEN<br />

Dieses Entwicklungsziel wird für Räume gewählt, die den Zielen von<br />

Naturschutz und Landschaftspflege gem. § 1 LG (siehe Entwicklungsziel<br />

"Erhaltung...") nicht mehr entsprechen und z.T. deutliche Defizite in<br />

der Landschaftsstruktur aufweisen. Dies ist in intensiv landwirtschaftlich<br />

genutzten Räumen und monostrukturierten Waldgebieten vielfach<br />

der Fall. Fehlende Strukturen der Feldflur und großflächig einheitlich,<br />

intensive Nutzungsformen haben zum Verlust von Lebensstätten wildlebender<br />

Tier- und Pflanzenarten und damit auch zur Beeinträchtigung<br />

des den Raum bestimmenden Ökosystems der Agrarlandschaft sowie zur<br />

Ausräumung des vielfältigen Erscheinungsbildes der Landschaft geführt.<br />

Das Entwicklungsziel dient der A<strong>nr</strong>eicherung dieser Räume mit naturnahen<br />

Lebensräumen durch die Anlage, Entwicklung und Pflege verschiedenster<br />

Lebensstätten, wie unbewirtschaftete Säume, Ufergehölze,<br />

Kleingewässer, Feldhecken u.a. gem. § 26 LG.<br />

Diese Maßnahmen sollen die im ganzen erhaltungswürdige Landschaft<br />

so a<strong>nr</strong>eichern, daß sie wieder den Zielen des § 1 (1) LG hinsichtlich der<br />

- Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

- nachhaltigen Nutzbarkeit der Ressourcen<br />

- Lebensräume von Pflanzen und Tieren<br />

- Eigenart und Schönheit der Landschaft<br />

weitgehend entspricht. Dies ist nicht immer mit den Schutz-, Pflegeund<br />

Erschließungsmaßnahmen eines Landschaftsplanes und innerhalb<br />

seiner zeitlichen Geltungsdauer zu erreichen. Über die Entwicklungsund<br />

Pflegemaßnahmen des § 26 LG hinaus können in den mit dem Entwicklungsziel<br />

"A<strong>nr</strong>eicherung ..." dargestellten Entwicklungsräumen,<br />

insbesondere zur Sicherung der räumlich-funktionalen Beziehungen der<br />

Maßnahmen im Zusammenhang mit Biotopverbundsystemen, Schutzfestsetzungen<br />

getroffen werden<br />

Nachfolgende Entwicklungsräume mit dem Schwerpunkt der Landschaftsentwicklung<br />

-A<strong>nr</strong>eicherung- sind in ihren Grenzen in der Karte<br />

der Entwicklungsziele im Maßstab 1 : 10.000 sowie textlich dargestellt<br />

und erläutert:<br />

2.4 Freiraumbereich Bladenhorster Mühle<br />

5.2 Roßbachniederung<br />

5.3 Beringhauser Feld, Bredde<br />

7. Ackerbereich nördlich des Langeloh<br />

9.4 Bachtal Merklinde<br />

9.5 östlicher Castroper Höhe<strong>nr</strong>ücken<br />

9.7 Westhofsches Feld, Dingertal<br />

12. Talbereich des Deininghauser Baches<br />

17. Autobahndreieck Ickern

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