landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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ENTWICKLUNGSZIELE Seite 20<br />
DARSTELLUNG DER<br />
ENTWICKLUNGSZIELE<br />
B.5. Entwicklungsziel II<br />
A<strong>nr</strong>eicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen<br />
Landschaft mit naturnahen Lebensräumen<br />
und mit gliedernden und belebenden<br />
Elementen.<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE ZU DEN<br />
ENTWICKLUNGSZIELEN<br />
Dieses Entwicklungsziel wird für Räume gewählt, die den Zielen von<br />
Naturschutz und Landschaftspflege gem. § 1 LG (siehe Entwicklungsziel<br />
"Erhaltung...") nicht mehr entsprechen und z.T. deutliche Defizite in<br />
der Landschaftsstruktur aufweisen. Dies ist in intensiv landwirtschaftlich<br />
genutzten Räumen und monostrukturierten Waldgebieten vielfach<br />
der Fall. Fehlende Strukturen der Feldflur und großflächig einheitlich,<br />
intensive Nutzungsformen haben zum Verlust von Lebensstätten wildlebender<br />
Tier- und Pflanzenarten und damit auch zur Beeinträchtigung<br />
des den Raum bestimmenden Ökosystems der Agrarlandschaft sowie zur<br />
Ausräumung des vielfältigen Erscheinungsbildes der Landschaft geführt.<br />
Das Entwicklungsziel dient der A<strong>nr</strong>eicherung dieser Räume mit naturnahen<br />
Lebensräumen durch die Anlage, Entwicklung und Pflege verschiedenster<br />
Lebensstätten, wie unbewirtschaftete Säume, Ufergehölze,<br />
Kleingewässer, Feldhecken u.a. gem. § 26 LG.<br />
Diese Maßnahmen sollen die im ganzen erhaltungswürdige Landschaft<br />
so a<strong>nr</strong>eichern, daß sie wieder den Zielen des § 1 (1) LG hinsichtlich der<br />
- Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- nachhaltigen Nutzbarkeit der Ressourcen<br />
- Lebensräume von Pflanzen und Tieren<br />
- Eigenart und Schönheit der Landschaft<br />
weitgehend entspricht. Dies ist nicht immer mit den Schutz-, Pflegeund<br />
Erschließungsmaßnahmen eines Landschaftsplanes und innerhalb<br />
seiner zeitlichen Geltungsdauer zu erreichen. Über die Entwicklungsund<br />
Pflegemaßnahmen des § 26 LG hinaus können in den mit dem Entwicklungsziel<br />
"A<strong>nr</strong>eicherung ..." dargestellten Entwicklungsräumen,<br />
insbesondere zur Sicherung der räumlich-funktionalen Beziehungen der<br />
Maßnahmen im Zusammenhang mit Biotopverbundsystemen, Schutzfestsetzungen<br />
getroffen werden<br />
Nachfolgende Entwicklungsräume mit dem Schwerpunkt der Landschaftsentwicklung<br />
-A<strong>nr</strong>eicherung- sind in ihren Grenzen in der Karte<br />
der Entwicklungsziele im Maßstab 1 : 10.000 sowie textlich dargestellt<br />
und erläutert:<br />
2.4 Freiraumbereich Bladenhorster Mühle<br />
5.2 Roßbachniederung<br />
5.3 Beringhauser Feld, Bredde<br />
7. Ackerbereich nördlich des Langeloh<br />
9.4 Bachtal Merklinde<br />
9.5 östlicher Castroper Höhe<strong>nr</strong>ücken<br />
9.7 Westhofsches Feld, Dingertal<br />
12. Talbereich des Deininghauser Baches<br />
17. Autobahndreieck Ickern