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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGS- PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN Seite 196<br />

- PFLEGE -<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Nr. 7 Pflegemaßnahme im nördlichen<br />

Ausläufer des Wagenbruches im<br />

Randbereich zu Obercastrop<br />

Größe ca. 1,92 ha<br />

Die Nutzung der feuchten Grünländer dieses<br />

Bereichs ist zu extensivieren.<br />

Das heißt im einzelnen, daß die Großvieheinheiten<br />

auf zwei Tiere / ha beschränkt werden<br />

sollen, zudem ist auf Düngung, Kalkung und<br />

Biozidanwendung zu verzichten.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Die Maßnahme ist notwendig, um diesen feuchten Grünlandbereich<br />

weiter ökologisch aufzuwerten. Schon derzeit unterscheiden sich diese<br />

Grünlandbereiche in der Pflanzenzusammensetzung deutlich von den<br />

umliegenden Grünlandstandorten.<br />

Insgesamt wird die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes durch diese<br />

Maßnahme nachhaltig gestärkt. Unter dem Begriff Düngemittel sind<br />

hier alle Düngearten, Gülle, Stallmist, Klärschlamm, etc. zusammengefaßt.<br />

Biozide sind z.B. Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und<br />

Unkrautvernichtungsmittel.<br />

Die Pflegemaßnahme wird im NSG Nr. 4 ”Wagenbruch” durchgeführt.<br />

Maßstab ca. 1:10.000<br />

Diese Festsetzung könnte im Rahmen eines Bewirtschaftungsvertrages<br />

umgesetzt werden.

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