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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGS- PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN Seite 180<br />

GEWÄSSERGESTALTUNG, allgemein<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

C.4.1.4 Naturnahe Neugestaltung der<br />

Fließgewässer<br />

Die Maßnahmen sind als lfd. Nrn. 1 - 4 im<br />

nachfolgenden Text sowie schematisch in der<br />

Festsetzungskarte im Maßstab 1:10.000 und<br />

im Flurkartenwerk festgesetzt. Das Flurkartenwerk<br />

ist Bestandteil der Satzung.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Die Ansprüche nach Hochwasserschutz und einem geordneten Bodenwasserhaushalt<br />

haben zum Ausbau nahezu aller Gewässer geführt.<br />

Dieser auschließlich an seiner Zweckdienlichkeit orientierte Ausbau zu<br />

raumsparenden, geometrischen und pflegeleichten Abflußprofilen hat<br />

die spezifischen Lebensräume dieser Fließgewässer zerstört oder nachhaltig<br />

beeinträchtigt. Zur Wiederherstellung des Ökosystems ”Bachaue”<br />

bedarf es der naturnahen Neugestaltung des Gewässers im Gefälle, in<br />

Längs- und Querprofilen und der Bepflanzung des Gewässers entsprechend<br />

seiner natürlichen Zonierung. Ein solches naturnahes Gewässerprofil<br />

bedingt einen höheren Raumbedarf als das vormals geometrische<br />

Abflußprofil. Es ist ein Gewässerausbau und erfordert ein Fachplanverfahren<br />

nach Wasserrecht.<br />

Vorraussetzung für eine erfolgreiche Neugestaltung der Gewässer ist die<br />

Schaffung und Bereitstellung genügend großer Entwicklungsräume, um<br />

somit die ursprüngliche Dynamik der Gewässer, unter den gegebenen<br />

Randbedingungen wiederherzustellen.<br />

Aufgrund der gegebenen Randbedingungen und der Möglichkeiten einer<br />

Umgestaltung von Schmutzwasserläufen / Fließgewässern im Emschergebiet<br />

ist eine „Renaturierung“ im eigentlichen Sinne in der Regel nicht<br />

realisierbar.<br />

Aus diesem Grund sind Formulierungen wie ”naturnahe Umgestaltung”,<br />

”naturnahe Neugestaltung” oder ”ökologische Verbesserung” zutreffender.

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