landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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ENTWICKLUNGS- PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN Seite 180<br />
GEWÄSSERGESTALTUNG, allgemein<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
C.4.1.4 Naturnahe Neugestaltung der<br />
Fließgewässer<br />
Die Maßnahmen sind als lfd. Nrn. 1 - 4 im<br />
nachfolgenden Text sowie schematisch in der<br />
Festsetzungskarte im Maßstab 1:10.000 und<br />
im Flurkartenwerk festgesetzt. Das Flurkartenwerk<br />
ist Bestandteil der Satzung.<br />
ERLÄUTERUNGEN<br />
Die Ansprüche nach Hochwasserschutz und einem geordneten Bodenwasserhaushalt<br />
haben zum Ausbau nahezu aller Gewässer geführt.<br />
Dieser auschließlich an seiner Zweckdienlichkeit orientierte Ausbau zu<br />
raumsparenden, geometrischen und pflegeleichten Abflußprofilen hat<br />
die spezifischen Lebensräume dieser Fließgewässer zerstört oder nachhaltig<br />
beeinträchtigt. Zur Wiederherstellung des Ökosystems ”Bachaue”<br />
bedarf es der naturnahen Neugestaltung des Gewässers im Gefälle, in<br />
Längs- und Querprofilen und der Bepflanzung des Gewässers entsprechend<br />
seiner natürlichen Zonierung. Ein solches naturnahes Gewässerprofil<br />
bedingt einen höheren Raumbedarf als das vormals geometrische<br />
Abflußprofil. Es ist ein Gewässerausbau und erfordert ein Fachplanverfahren<br />
nach Wasserrecht.<br />
Vorraussetzung für eine erfolgreiche Neugestaltung der Gewässer ist die<br />
Schaffung und Bereitstellung genügend großer Entwicklungsräume, um<br />
somit die ursprüngliche Dynamik der Gewässer, unter den gegebenen<br />
Randbedingungen wiederherzustellen.<br />
Aufgrund der gegebenen Randbedingungen und der Möglichkeiten einer<br />
Umgestaltung von Schmutzwasserläufen / Fließgewässern im Emschergebiet<br />
ist eine „Renaturierung“ im eigentlichen Sinne in der Regel nicht<br />
realisierbar.<br />
Aus diesem Grund sind Formulierungen wie ”naturnahe Umgestaltung”,<br />
”naturnahe Neugestaltung” oder ”ökologische Verbesserung” zutreffender.