landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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ENTWICKLUNGS- PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN Seite 174<br />
FLIESSGEWÄSSERDYNAMIK, allgemein<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
C.4.1.3 Maßnahmen zur Förderung der<br />
Fließgewässerdynamik<br />
Die Maßnahmen sind als lfd. Nrn. 1 - 5 im<br />
nachfolgenden Text darstellt sowie schematisch<br />
in der Festsetzungskarte im Maßstab<br />
1:10.000 und im Flurkartenwerk festgesetzt.<br />
Das Flurkartenwerk ist Bestandteil der Satzung.<br />
Die einzelnen Festsetzungsmaßnahmen werden<br />
im Verlauf des nachfolgenden Beteiligungsverfahrens<br />
festgelegt.<br />
Sie erfolgen nach der Ortsbegehung und Abstimmung<br />
zwischen Unterhaltungspflichtigen,<br />
der Unteren Wasserbehörde und der Unteren<br />
Landschaftsbehörde des <strong>Kreis</strong>es <strong>Recklinghausen</strong>.<br />
ERLÄUTERUNGEN<br />
Neben dem einmal erfolgten Ausbau eines Gewässers greifen die fortlaufenden<br />
Unterhaltungsmaßnahmen immer wieder in das Gewässersystem<br />
ein. Die Festsetzung dieser Maßnahmen zielt darauf ab, z.B. Anlandungen<br />
und Auskolkungen im Rahmen der Gewässerunterhaltung nicht<br />
nur zu belassen, sondern durch die Anlage von Grundschwellen, Störsteinen<br />
u.a.m. über die gestaltende Kraft des fließenden Wassers (Fließgewässerdynamik)<br />
die Ausbildung verschiedenster Habitatelemente wie<br />
Kolke, Riffeln, Schlammbänke, Stillwasserzonen, Steilufer mit Uferabbrüchen<br />
usw. zu fördern. Diese Maßnahmen ermöglichen neben der<br />
Voraussetzung einer ausreichenden Wasserqualität eine naturnahe Entwicklung<br />
der Lebensräume im und am auch ausgebauten Fließgewässer.<br />
Diese Maßnahmen sollen sich in der Regel innerhalb der Grenzen des<br />
vorhandenen Gewässerquerschnittes vollziehen.