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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGS- PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN Seite 170<br />

RAINE, allgemein<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

C.4.1.2 Anlage von Rainen entlang vorhandener<br />

Hecken, Gräben, Wege<br />

und anderer Geländestrukturen<br />

Die Maßnahmen sind als lfd. Nrn. 1 - 3 in<br />

ihren Grenzen in der Festsetzungskarte im<br />

Maßstab 1 : 10.000 und im Flurkartenwerk<br />

festgesetzt. Das Flurkartenwerk ist Bestandteil<br />

der Satzung.<br />

Für diese Festsetzung wird eine Regelbreite<br />

von 3 m zugrundegelegt. Raine sind abschnittsweise<br />

im Turnus von 3-5 Jahren zu<br />

mähen. Das Mähgut ist abzutransportieren.<br />

Sie dürfen nicht gedüngt oder gekälkt und<br />

Pflanzenbehandlungsmittel dürfen nicht angewendet<br />

werden. Gegenstände oder Materialien<br />

jeglicher Art dürfen weder abgestellt noch<br />

gelagert werden.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Raine werden überwiegend zum Schutz und zur Entwicklung (Pufferung)<br />

vorhandener Biotopstrukturen wie Feldhecken, Ufergehölzen,<br />

Kleingewässern u.a. festgesetzt. Raine werden aus der Bewirtschaftung<br />

genommen. Die periodische Mahd verhindert die Verbuschung und<br />

fördert die Entstehung von Hochstaudenfluren.

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