landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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ENTWICKLUNGSZIELE Seite 17<br />
DARSTELLUNG DER<br />
ENTWICKLUNGSZIELE<br />
Für das Gebiet des Landschaftsplanes Nr. 3 -<br />
Castroper Hügelland - werden in Karte und<br />
Text folgende Entwicklungsziele verbindlich<br />
dargestellt:<br />
B.2. Entwicklungsziel I.I<br />
Erhaltung einer mit natürlichen Lebensräumen<br />
oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen<br />
reich oder vielfältig ausgestatteten<br />
Landschaft.<br />
ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE ZU DEN<br />
ENTWICKLUNGSZIELEN<br />
Dieses Entwicklungsziel wird für Räume gewählt, die den Zielen von<br />
Naturschutz und Landschaftspflege gem. § 1 LG hinsichtlich der<br />
- Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
- nachhaltigen Nutzbarkeit der Ressourcen<br />
- Lebensräume von Pflanzen und Tieren<br />
- Eigenart und Schönheit der Landschaft<br />
noch weitgehend entsprechen. Dies ist in der Regel in kleinteilig strukturierten<br />
Landschaften mit hoher Nutzungsvielfalt und vereinzelt extensiver<br />
Nutzungsform der Fall. Solche Landschaftsräume bieten wildlebenden<br />
Tier- und Pflanzenarten vielfältige Lebensstätten und sind damit<br />
die Grundlage für Lebensräume und Lebensgemeinschaften noch relativ<br />
stabiler Ökosysteme der Agrar- oder Waldlandschaften.<br />
Das Entwicklungsziel dient der Erhaltung dieser Struktur- und Nutzungsgefüge<br />
mit ihren Wechselbeziehungen und somit der Verhinderung<br />
nachteiliger Veränderungen.<br />
Das Entwicklungsziel "Erhaltung" bedeutet nicht, daß die Erhaltung<br />
ausschließlich auf eine "Konservierung" der Landschaft abzielen soll,<br />
zumal gem. § 18 (2) LG die wirtschaftlichen Funktionen der Grundstükke<br />
zu berücksichtigen sind. Notwendige Nutzungsänderungen werden<br />
somit durch dieses Entwicklungsziel nicht ausgeschlossen. Sie sind aber<br />
als Teil eines Systems zu betrachten, das in seinem Wirkungsgefüge und<br />
seiner Leistungsfähigkeit erhalten bleiben soll. Das Entwicklungsziel<br />
steht ergänzenden Maßnahmen zur Entwicklung, Pflege und Erschließung<br />
der Landschaft gem. § 26 LG im Grundsatz nicht entgegen.<br />
Nachfolgende Entwicklungsräume mit dem Schwergewicht der Landschaftsentwicklung,<br />
-Erhaltung- sind in ihren Grenzen in der Karte der<br />
Entwicklungsziele im Maßstab 1 : 10.000 sowie textlich dargestellt und<br />
erläutert:<br />
1.1 Waldbereich Habinghorst<br />
2.1 Trabergestüt Bladenhorst<br />
2.2 Schloß Bladenhorst und Umland<br />
3. Castroper Holz<br />
4. Ackerlage am Castroper Holz<br />
5.1 Holthauser Bruch