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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGSZIELE Seite 17<br />

DARSTELLUNG DER<br />

ENTWICKLUNGSZIELE<br />

Für das Gebiet des Landschaftsplanes Nr. 3 -<br />

Castroper Hügelland - werden in Karte und<br />

Text folgende Entwicklungsziele verbindlich<br />

dargestellt:<br />

B.2. Entwicklungsziel I.I<br />

Erhaltung einer mit natürlichen Lebensräumen<br />

oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen<br />

reich oder vielfältig ausgestatteten<br />

Landschaft.<br />

ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE ZU DEN<br />

ENTWICKLUNGSZIELEN<br />

Dieses Entwicklungsziel wird für Räume gewählt, die den Zielen von<br />

Naturschutz und Landschaftspflege gem. § 1 LG hinsichtlich der<br />

- Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

- nachhaltigen Nutzbarkeit der Ressourcen<br />

- Lebensräume von Pflanzen und Tieren<br />

- Eigenart und Schönheit der Landschaft<br />

noch weitgehend entsprechen. Dies ist in der Regel in kleinteilig strukturierten<br />

Landschaften mit hoher Nutzungsvielfalt und vereinzelt extensiver<br />

Nutzungsform der Fall. Solche Landschaftsräume bieten wildlebenden<br />

Tier- und Pflanzenarten vielfältige Lebensstätten und sind damit<br />

die Grundlage für Lebensräume und Lebensgemeinschaften noch relativ<br />

stabiler Ökosysteme der Agrar- oder Waldlandschaften.<br />

Das Entwicklungsziel dient der Erhaltung dieser Struktur- und Nutzungsgefüge<br />

mit ihren Wechselbeziehungen und somit der Verhinderung<br />

nachteiliger Veränderungen.<br />

Das Entwicklungsziel "Erhaltung" bedeutet nicht, daß die Erhaltung<br />

ausschließlich auf eine "Konservierung" der Landschaft abzielen soll,<br />

zumal gem. § 18 (2) LG die wirtschaftlichen Funktionen der Grundstükke<br />

zu berücksichtigen sind. Notwendige Nutzungsänderungen werden<br />

somit durch dieses Entwicklungsziel nicht ausgeschlossen. Sie sind aber<br />

als Teil eines Systems zu betrachten, das in seinem Wirkungsgefüge und<br />

seiner Leistungsfähigkeit erhalten bleiben soll. Das Entwicklungsziel<br />

steht ergänzenden Maßnahmen zur Entwicklung, Pflege und Erschließung<br />

der Landschaft gem. § 26 LG im Grundsatz nicht entgegen.<br />

Nachfolgende Entwicklungsräume mit dem Schwergewicht der Landschaftsentwicklung,<br />

-Erhaltung- sind in ihren Grenzen in der Karte der<br />

Entwicklungsziele im Maßstab 1 : 10.000 sowie textlich dargestellt und<br />

erläutert:<br />

1.1 Waldbereich Habinghorst<br />

2.1 Trabergestüt Bladenhorst<br />

2.2 Schloß Bladenhorst und Umland<br />

3. Castroper Holz<br />

4. Ackerlage am Castroper Holz<br />

5.1 Holthauser Bruch

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