landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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ENTWICKLUNGS- PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN Seite 166<br />
NATURNAHE LEBENSRÄUME, allgemein<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />
C.4.1 Anlage, Wiederherstellung oder<br />
Pflege naturnaher Lebensräume<br />
(gemäß § 26 Nr. 1 LG)<br />
ERLÄUTERUNGEN<br />
Als Maßnahmen zur Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher<br />
Lebensräume kommen in Betracht:<br />
- Anlage von unbewirtschafteten Säumen und Flächen,<br />
- Anlage von Rainen entlang vorhandener Hecken, Gräben, Wege und<br />
anderer Geländestrukturen.,<br />
- Maßnahmen zur Förderung der Fließgewässerdynamik,<br />
- Naturnahe Neugestaltung der Fließgewässer.<br />
Mit diesen Maßnahmen soll in der intensiv agrarisch genutzten Landschaft<br />
in Verbindung mit der Anlage von Feldhecken ein Netzsystem<br />
unbewirtschafteter Flächen mit ihren durch Kräuterfluren gekennzeichneten<br />
Lebensräumen wiederherstellt werden. Die aus der Nutzung genommenen<br />
Flächen bieten schon nach kurzer Zeit ein hohes Angebot an<br />
Blüten, Samen und abgestorbenen Blatt- und Stengelteilen von Gräsern<br />
und Kräutern und stellen damit für viele Tierarten Teil- oder Ganzjahreslebensräume<br />
dar.<br />
- Aufforstungen zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />
des Naturhaushaltes,<br />
- Anlage von Grünland,<br />
- Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland.<br />
Mit diesen Maßnahmen sollen die ursprüngliche Landnutzung wiederhergestellt<br />
und somit die vielfältigen Wohlfahrtsfunktionen für den<br />
Naturhaushalt vermehrt werden.<br />
- Pflegesysteme wie:<br />
- Entfernung von Gehölzaufwuchs<br />
- Mähen von Hochstauden<br />
- Schaffung von Feuchtbereichen<br />
- Natürliche Entwicklung von derzeit landwirtschaftlichgenutzten<br />
Bereichen.<br />
Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Maßnahmen werden die Festsetzungsgründe<br />
unter den einzelnen Pflegemaßnahmen erläutert.