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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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ENTWICKLUNGS- PFLEGE- UND ERSCHLIESSUNGSMASSNAHMEN Seite 166<br />

NATURNAHE LEBENSRÄUME, allgemein<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

C.4.1 Anlage, Wiederherstellung oder<br />

Pflege naturnaher Lebensräume<br />

(gemäß § 26 Nr. 1 LG)<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Als Maßnahmen zur Anlage, Wiederherstellung oder Pflege naturnaher<br />

Lebensräume kommen in Betracht:<br />

- Anlage von unbewirtschafteten Säumen und Flächen,<br />

- Anlage von Rainen entlang vorhandener Hecken, Gräben, Wege und<br />

anderer Geländestrukturen.,<br />

- Maßnahmen zur Förderung der Fließgewässerdynamik,<br />

- Naturnahe Neugestaltung der Fließgewässer.<br />

Mit diesen Maßnahmen soll in der intensiv agrarisch genutzten Landschaft<br />

in Verbindung mit der Anlage von Feldhecken ein Netzsystem<br />

unbewirtschafteter Flächen mit ihren durch Kräuterfluren gekennzeichneten<br />

Lebensräumen wiederherstellt werden. Die aus der Nutzung genommenen<br />

Flächen bieten schon nach kurzer Zeit ein hohes Angebot an<br />

Blüten, Samen und abgestorbenen Blatt- und Stengelteilen von Gräsern<br />

und Kräutern und stellen damit für viele Tierarten Teil- oder Ganzjahreslebensräume<br />

dar.<br />

- Aufforstungen zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes,<br />

- Anlage von Grünland,<br />

- Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland.<br />

Mit diesen Maßnahmen sollen die ursprüngliche Landnutzung wiederhergestellt<br />

und somit die vielfältigen Wohlfahrtsfunktionen für den<br />

Naturhaushalt vermehrt werden.<br />

- Pflegesysteme wie:<br />

- Entfernung von Gehölzaufwuchs<br />

- Mähen von Hochstauden<br />

- Schaffung von Feuchtbereichen<br />

- Natürliche Entwicklung von derzeit landwirtschaftlichgenutzten<br />

Bereichen.<br />

Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Maßnahmen werden die Festsetzungsgründe<br />

unter den einzelnen Pflegemaßnahmen erläutert.

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