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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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BESONDERE FESTSETZUNGEN FÜR DIE FORSTLICHE NUTZUNG Seite 160<br />

- BAUMARTEN -<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Nr. 1 Pappelwaldparzelle am Deininghauser<br />

Weg, westlich des Beerenbruchs<br />

gelegen.<br />

Größe ca. 1,31 ha<br />

Über das Allgemeine Gebot hinaus gilt:<br />

- Nach ordnungsgemäßer Nutzung der<br />

Bestände erfolgt die Wiederaufforstung<br />

mit standortgerechten einheimischen<br />

Laubbaumarten unter Ausschluß<br />

von Pappeln und Roteichen.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Die Festsetzung ist erforderlich, um eine klei<strong>nr</strong>äumige Schwäche in der<br />

ökologischen Gesamtstruktur des Bereichs zu beseitigen (Entwicklungsziel<br />

14.2 Erhaltung). Durch die Wiederaufforstung mit standortgerechten<br />

heimischen Laubgehölzen wird die Regel- und Regenerationskraft<br />

des ansonsten relativ intakten Bereichs weiter gestärkt.<br />

Maßstab ca. 1:10.000<br />

Die Festsetzung ist weitgefaßt und gibt keine Baumarten vor. Die zukünftige<br />

Aufforstung soll an den, zum Zeitpunkt der Wiederaufforstung<br />

bestehenden, ökologischen Rahmen angepaßt werden können: mögliche<br />

Aufforstung mit Eiche/Hainbuche oder Buche/Eiche.

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