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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE Seite 149<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Nr. 5<br />

Bewaldete Bachsiepen am Südrand des<br />

Rieperbergs<br />

Größe ca. 1,35 ha<br />

Schutzzweck<br />

Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 a) und b)<br />

LG<br />

1. zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes,<br />

insbesondere wegen<br />

- der besonderen Bedeutung des<br />

Waldbereichs für die typischen<br />

Pflanzen- und Tierarten.<br />

2. Zur Belebung, Gliederung oder<br />

Pflege des Orts- und Landschaftsbildes,<br />

insbesondere wegen<br />

- der landschaftlich reizvollen Ausprägung<br />

dieses bewaldeten Siepenbereichs.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Die Bachsiepen sind vorwiegend mit Buchenwald bestanden. Während<br />

jedoch unter den nordwestlich gelegenen Altbuchenbeständen keine<br />

Kraut- und Gräserschicht vorhanden ist, sind sowohl Strauchgruppen als<br />

auch Gräser und Kräuter unter den jüngeren, z.T. auch feuchten Buchenbeständen,<br />

reichlich ausgebildet.<br />

Maßstab ca. 1:10.000

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