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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE Seite 146<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Nr. 3<br />

Heckensystem in den Ackerlagen des Gantenbergs<br />

Größe ca. 2,04 ha<br />

Schutzzweck<br />

Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 a) und b)<br />

LG<br />

1. zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes,<br />

insbesondere wegen<br />

- der Bedeutung als Deckung und<br />

Brutplatz für Singvögel und andere<br />

Heckenbewohner innerhalb der<br />

Feldflur;<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Es handelt sich um ebenerdige Hecken von bis zu 4 m Höhe, meist an<br />

Böschungen entlang der Hohlwege. Die Hecken sind z.T. mit Überhältern<br />

(Eschen/Eichen) durchsetzt, z.B. von Hochstaudenfluren begleitet.<br />

Kleinere behebbare Mängel weisen die Hecken hinsichtlich der Altersstruktur<br />

und ihrer Vernetzung auf.<br />

Im nordwestlich gelegenen Heckenzug sind 7 Eichen und eine Hainbuche<br />

als besonders wertvoll zu erhalten.<br />

Maßstab ca. 1:10.000

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