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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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GESCHÜTZTE LANDSCHAFTSBESTANDTEILE Seite 145<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN<br />

Nr. 2<br />

Heckensystem nordwestlich des Autobah<strong>nr</strong>astplatzes<br />

(A 42) Bladenhorst<br />

Größe ca. 2,49 ha<br />

Schutzzweck<br />

Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 a) und b)<br />

LG<br />

1. zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes;<br />

insbesondere aufgrund<br />

- der Bedeutung für Kleinvögel;<br />

2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege<br />

des Orts- und Landschaftsbildes.<br />

Verbote<br />

Es gelten die allgemeinen Verbote gem. Ziffer<br />

C.1.4.1:<br />

Gebote<br />

Es gelten die allgemeinen Gebote gem. Ziffer<br />

C.1.4.1.<br />

ERLÄUTERUNGEN<br />

Das arte<strong>nr</strong>eiche und im allgemeinen gut ausgebildete Heckensystem<br />

liegt innerhalb der Ackerlagen. Hauptbestandsbildner sind Erlen (mehrstämmig),<br />

Weiden und Weißdornbüsche. Die Hecken sind bis zu 8 m<br />

hoch und etwa 5 m breit.<br />

Die Gesamtlänge des Heckensystems beträgt rund 1.200 m.<br />

Weitere Festsetzungen für die Fläche im Landschaftsplan:<br />

- Gehölzanpflanzung gem. Ziffer 4.2.1 Nr. 5<br />

Maßstab ca. 1:10.000

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