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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE Seite 127<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

Schutzzweck<br />

Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a) und c)<br />

LG<br />

1. zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit<br />

des Naturhaushaltes;<br />

die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

in diesem Gebiet wird im<br />

wesentlichen bestimmt durch:<br />

- den offenen landwirtschaftlich<br />

genutzten Freiraum;<br />

- die bewachsenen Geländekanten<br />

und Heckenstrukturen;<br />

- die brachgefallenen landwirtschaftlichen<br />

Bereiche;<br />

2. wegen der besonderen Bedeutung<br />

für die Erholung.<br />

Ge- und Verbote<br />

Es gelten die allgemeinen Ge- und Verbote<br />

gem. Ziffer C.1.2.1.<br />

Die Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes Nr. T 2 tritt mit der<br />

Rechtsverbindlichkeit eines nachfolgenden Bebauungsplanes der Stadt<br />

Castrop-Rauxel außer Kraft.

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