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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE Seite 124<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

C.1.2 a Besondere Festsetzungen für temporäre<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

temporäres<br />

Landschaftsschutzgebiet Nr. T 1<br />

"Kanalbereich Habinghorst"<br />

Größe ca. 7,2 ha<br />

Der Bereich wird im Norden durch ein bestehendes<br />

Gewerbegebiet, im Osten durch das<br />

Naturschutzgebiet Nr.1, im Süden im Abstand<br />

von ca. 50 m durch die Kanalstraße und im<br />

Westen durch den Rhein-Herne-Kanal begrenzt.<br />

Die Ausweisung des Bereichs als temporäres Landschaftsschutzgebiet<br />

(Entwicklungsraum 1.2 : Entwicklungsziel I.II temporäre Erhaltung)<br />

soll die bestehenden positiven Funktionen für den Naturhaushalt, das<br />

Landschaftsbild und die Erholung bis zur Realisierung entgegenstehender<br />

Festsetzungen eines Bebauungsplanes sichern. Dieser naturnahe und<br />

unversiegelte Freiraumbereich erfüllt wichtige Trenn- und Ausgleichsfunktionen.<br />

Grundwasserneubildung, Schadstoffausfilterung und<br />

Frischluftentstehung sind wichtige Aufgaben, die der Raum erfüllt.<br />

Maßstab ca. 1:10.000

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