landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE Seite 110<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />
Schutzzweck<br />
Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a), b) und<br />
c) LG<br />
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />
der Leistungsfähigkeit des<br />
Naturhaushaltes;<br />
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
in diesem Gebiet wird im<br />
wesentlichen bestimmt durch:<br />
- die Laubwaldbestände, insbesondere<br />
die Buchenhochwaldbereiche<br />
und Eichen-Eschen-Erlen<br />
Waldungen am Oberlauf des<br />
Barbaches wegen ihrer besonderen<br />
Bedeutung für Höhlenbrüter;<br />
- die gegliederte Feldflur mit ihren<br />
eingestreuten Feldgehölzen;<br />
- die Bäche mit ihren naturnahen<br />
Strukturen, insbesondere die<br />
Quell- Niederungs- und Uferbereiche<br />
des Frohlinder Mühlenbaches<br />
und des Barbaches;<br />
- die bachbegleitenden extensiven<br />
Grünlandflächen und Sukzessionsbereiche<br />
am Frohlinder<br />
Mühlenbach;<br />
- Geländestufen und bewachsenen<br />
Geländekanten, insbesondere<br />
die Südost exponierte Böschung<br />
der ”Haferwiese” westlich der<br />
Neubausiedlung in Frohlinde<br />
und Geländeböschungen des<br />
Frohlinder Mühlenbaches;<br />
- den in Verbindung mit den benachbarten<br />
Räumen relativ großen<br />
zusammenhängenden, unzerschnittenenLandschaftsraum,<br />
- eine Baumgruppe aus 4 Rotbuchen<br />
(Fagus sylvatica; Stammumfang<br />
zwischen 2,70 m und<br />
3,50 m; Höhe ca. 20-23 m) auf<br />
der Böschung im Sunderkamp in<br />
Frohlinde;<br />
Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />
zeigt, daß der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit<br />
über das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird,<br />
die in ihrer Vielzahl, Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirken<br />
den Naturhaushalt eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agraroder<br />
Stadtlandschaft - bestimmen. So ist eine Feldhecke, ein Baum oder<br />
ein Ackersaum im Einzelfall zwar austauschbar (variabel), aber für den<br />
Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems<br />
des Naturhaushaltes in der Summe aller Komponenten nicht<br />
verzichtbar. Dieser Maßgabe des Schutzes einer Landschaft und seiner<br />
Wechselbeziehungen zum Erhalt und zur Wiederherstellung stabiler,<br />
erneuerungsfähiger Stoffkreisläufe des Naturhaushaltes trägt diese Ausweisung<br />
des Landschaftsschutzgebietes Rechnung.