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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE Seite 110<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

Schutzzweck<br />

Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a), b) und<br />

c) LG<br />

1. zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />

der Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes;<br />

die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

in diesem Gebiet wird im<br />

wesentlichen bestimmt durch:<br />

- die Laubwaldbestände, insbesondere<br />

die Buchenhochwaldbereiche<br />

und Eichen-Eschen-Erlen<br />

Waldungen am Oberlauf des<br />

Barbaches wegen ihrer besonderen<br />

Bedeutung für Höhlenbrüter;<br />

- die gegliederte Feldflur mit ihren<br />

eingestreuten Feldgehölzen;<br />

- die Bäche mit ihren naturnahen<br />

Strukturen, insbesondere die<br />

Quell- Niederungs- und Uferbereiche<br />

des Frohlinder Mühlenbaches<br />

und des Barbaches;<br />

- die bachbegleitenden extensiven<br />

Grünlandflächen und Sukzessionsbereiche<br />

am Frohlinder<br />

Mühlenbach;<br />

- Geländestufen und bewachsenen<br />

Geländekanten, insbesondere<br />

die Südost exponierte Böschung<br />

der ”Haferwiese” westlich der<br />

Neubausiedlung in Frohlinde<br />

und Geländeböschungen des<br />

Frohlinder Mühlenbaches;<br />

- den in Verbindung mit den benachbarten<br />

Räumen relativ großen<br />

zusammenhängenden, unzerschnittenenLandschaftsraum,<br />

- eine Baumgruppe aus 4 Rotbuchen<br />

(Fagus sylvatica; Stammumfang<br />

zwischen 2,70 m und<br />

3,50 m; Höhe ca. 20-23 m) auf<br />

der Böschung im Sunderkamp in<br />

Frohlinde;<br />

Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />

zeigt, daß der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit<br />

über das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird,<br />

die in ihrer Vielzahl, Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirken<br />

den Naturhaushalt eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agraroder<br />

Stadtlandschaft - bestimmen. So ist eine Feldhecke, ein Baum oder<br />

ein Ackersaum im Einzelfall zwar austauschbar (variabel), aber für den<br />

Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems<br />

des Naturhaushaltes in der Summe aller Komponenten nicht<br />

verzichtbar. Dieser Maßgabe des Schutzes einer Landschaft und seiner<br />

Wechselbeziehungen zum Erhalt und zur Wiederherstellung stabiler,<br />

erneuerungsfähiger Stoffkreisläufe des Naturhaushaltes trägt diese Ausweisung<br />

des Landschaftsschutzgebietes Rechnung.

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