landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen
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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE Seite 107<br />
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />
Schutzzweck<br />
Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a), b) und<br />
c) LG<br />
1. zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />
der Leistungsfähigkeit des<br />
Naturhaushaltes;<br />
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />
in diesem Gebiet wird im<br />
wesentlichen bestimmt durch:<br />
- die Laubwaldbestände und<br />
Feldgehölze;<br />
- die Bachläufe mit ihren entsprechenden<br />
Lebensräumen;<br />
2. wegen der Vielfalt, Eigenart und<br />
Schönheit des Landschaftsbildes;<br />
3. wegen der besonderen Bedeutung<br />
für die Erholung, hier insbesondere<br />
die Naherholungsbereiche der<br />
Castroper Rennbahn und des Hauses<br />
Goldschmieding.<br />
Gebote und Verbote<br />
Es gelten die allgemeinen Ge- und Verbote<br />
gem. Ziffer C.1.2.1.<br />
Unberührtheiten:<br />
- Unberührt vom allgemeinen Verbot<br />
Nr. 3 bleibt der Bau von notwendigen<br />
Straßen und Wegen mit wassergebundener<br />
Decke auf den Friedhöfen,<br />
sofern schützenswerte Grünbestände<br />
nicht beeinträchtigt werden.<br />
- Unberührt vom allgemeinen Verbot<br />
Nr. 5 bleibt auf Friedhöfen die Verlegung<br />
von notwendigen unterirdischen<br />
Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
für Gemeinschaftsanlagen, sofern<br />
schützenswerter Aufwuchs<br />
bzw. Bäume nicht beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Die Auflistung der verschiedenen im Raum vorkommenden Landschaftselemente<br />
zeigt, daß der Naturhaushalt und seine Leistungsfähigkeit<br />
über das Vorkommen von Einzelkomponenten beschrieben wird,<br />
die in ihrer Vielzahl, Ausprägung, Zuordnung und Zusammenwirken<br />
den Naturhaushalt eines Raumes - das Ökosystem einer Wald-, Agraroder<br />
Stadtlandschaft - bestimmen. So ist eine Feldhecke, ein Baum oder<br />
ein Ackersaum im Einzelfall zwar austauschbar (variabel), aber für den<br />
Erhalt und die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems<br />
des Naturhaushaltes in der Summe aller Komponenten nicht<br />
verzichtbar. Dieser Maßgabe des Schutzes einer Landschaft und seiner<br />
Wechselbeziehungen zum Erhalt und zur Wiederherstellung stabiler,<br />
erneuerungsfähiger Stoffkreisläufe des Naturhaushaltes trägt diese Ausweisung<br />
des Landschaftsschutzgebietes Rechnung.<br />
Das Landschaftsbild ist ein umfassendes Spiegelbild der Landeskultur.<br />
Wesentliches Schutzziel ist bei der Schutzausweisung nicht der Schutz<br />
von Einzelbestandteilen, sondern das Charakteristische des Raumes zu<br />
erhalten. Dazu gehört die Nutzungsstruktur und Gliederung der Feldflur<br />
sowie die Waldbestände mit Waldrandkulisse dieses Raumes.<br />
Neben ihrer Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere und der<br />
Funktion der Stadtgliederung und Gestaltung sind die innerstädtischen<br />
Grünzüge insbesondere an der Erholungsnutzung ausgerichtet. Wohnungsnähe<br />
und Erreichbarkeit spielen dabei eine wichtige Rolle. Im<br />
Landschaftsschutzgebiet wechseln sich intensiv ausgebaute Grünflächen<br />
mit Zweckbestimmungen wie Parkanlage sowie extensive Bereiche mit<br />
dem Schwerpunkt Naturerlebnis ab.