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landschaftsplan nr. 3 - castroper hügelland - Kreis Recklinghausen

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LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE Seite 100<br />

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ERLÄUTERUNGEN<br />

Schutzzweck<br />

Die Festsetzung erfolgt gem. § 21 a), b) und<br />

c) LG<br />

1. zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />

der Leistungsfähigkeit des<br />

Naturhaushaltes;<br />

die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

in diesem Gebiet wird im<br />

wesentlichen bestimmt durch:<br />

- die Feldflur mit Grünland und<br />

eingestreuten Feldgehölzen;<br />

- den Bereich nördlich des Bahndammes<br />

im Holthauser Bruch<br />

wegen seiner Bedeutung für die<br />

Avifauna;<br />

- den naturnahen Roßbach mit<br />

seiner bachbegleitenden Vegetation;<br />

- die Sukzessions- und Grünlandflächen<br />

nördlich der Herner<br />

Straße;<br />

- die bewaldete ehemalige Lehmentnahmestelle<br />

in der Ackerlage<br />

”Bredde”;<br />

2. wegen der besonderen Bedeutung<br />

für die Erholung.<br />

Ge- und Verbote<br />

Es gelten die allgemeinen Ge- und Verbote<br />

gem. Ziffer C.1.2.1.<br />

Neben seiner Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere ist dieser<br />

Freiraum und Grünzug wichtiger Bereich für die Naherholung. Seine<br />

Siedlungsnähe und Erreichbarkeit spielen dabei eine wichtige Rolle.

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