C H E C K L I S T E F I N A N Z K O N T R O L L E - Regio 13
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In-Sich-Geschäfte<br />
Regeln für die Förderfähigkeit von<br />
Aus-gaben mit Kofinanzierung aus<br />
EFRE"<br />
Bei Vorhaben, die (berechnet als Barwert) zu mehr als 50% aus Mitteln des EFRE und/oder verbundenen nationalen Mitteln des<br />
Bundes oder der Länder finanziert werden, ist auch dann, wenn das Vergaberecht nicht zur Anwendung kommt, die Angemessenheit<br />
der Ausgaben für zugekaufte Güter und Leistungen nachvollziehbar sicher zu stellen (z.B. durch Einholen von Vergleichsanboten,<br />
soweit dies im Hinblick auf die Höhe des geschätzten Auftragwerts und die Art der zugekauften Güter oder Leistungen<br />
zweckmäßig ist; dies kann im Wiederholungsfall entfallen, wenn gleichartige Leistungen mehrmals hintereinander zu<br />
gleich bleibenden Konditionen beauftragt werden, deren Angemessenheit bereits einmal ermittelt wurde).<br />
Schriftliche Stellungnahme Träger zu den grunds. Vergabemodalitäten (Grenzen Angebotseinholung etc.) liegt vor!<br />
Angebotseinholung in Form von Stichproben (System festgelegt und vermerkt) geprüft und gekennzeichnet<br />
(in Rechnungszusammenstellung, Checkliste Bemerkungen)<br />
Bei Vorhaben, die (berechnet als Barwert) zu mehr als 50% aus Mitteln des EFRE und/oder verbundenen nationalen Mitteln des<br />
Bundes oder der Länder finanziert werden, sind bei In-Sich-Geschäften zwischen formal verschiedenen, aber personell oder<br />
funktionell verflochtenen Rechtsträgern (z.B. Identität der Eigentümer oder Vereinsorgane, Mutter- und Tochterunternehmen<br />
etc.), die nicht dem Vergaberecht unterliegen, die weiter verrechneten Kosten lediglich in Höhe der nachgewiesenen Selbstkosten<br />
ohne Aufschläge zuschussfähig. Wenn diese mit einem vertretbaren Aufwand nicht ermittelt werden können, muss das In-<br />
Sich-Geschäft nachweisbar kostengünstiger sein als eine externe Beauftragung.<br />
Hyperlink zu Homepage Land OÖ (Nat. FF-Regeln EFRE 07-<strong>13</strong>): http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-<br />
3DCFCFC3-92470488/ooe/Ge_regio<strong>13</strong>_FoerderfaehigkeitsregelnEFRE.pdf<br />
ja<br />
nein<br />
ok<br />
nicht ok<br />
Projektbezogene Finanz-Kontrolle: Bemerkungen <br />
Rechnungsbelege (Original) bzw.<br />
Sonstige gleichwertige Buchungsbelege bzw. manipulationssichere<br />
elektr. Belege<br />
Zahlungsbelege (Original bzw. Elba)<br />
Aktivierungsbestätigung<br />
Abrechnungsformulare<br />
Investitionen (Anlagevermögen)<br />
Rechnung lautet auf Begünstigten, ReAdressat stimmt mit Genehmigung überein: geprüft, entwertet<br />
Re-Datum ist im genehmigten Projekt-Durchführungs-Zeitraum geprüft<br />
Bestelldatum (bei wettbewerbsr. relev. Projekten!) im PDF-Zeitraum<br />
geprüft<br />
Sachlicher Zusammenhang mit dem Förderprojekt (Fördervereinbarung) ist gegeben -"-<br />
Angebotene Skonti & Rabatte sind abgezogen (Re-Zusammenstellung) -"-<br />
geprüft, entwertet<br />
Zahlung ist im genehmigten Projekt-Durchführungs-Zeitraum geprüft<br />
Zahlung an Lieferanten erfolgte durch Begünstigten -"-<br />
Für bilanzführende Unternehmen [Sachanlage-Investitionen] liegt vor<br />
Aktivierung im Anlagevermögen ist durch WT/Steuerberater zu bestätigen (ReZusammenstg.)<br />
Rechnungszusammenstellung (FVN-Liste) elektr. + Original unterfertigt liegt vor<br />
GVN (Endabrechnung) -"- -"-<br />
Personalkosten Kalkulation -"- -"-<br />
Bei Kosten für Investitionen, die nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Projekt verwendet werden,<br />
gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während<br />
der Dauer des Projekts als förderbar (Afa)<br />
Arbeitsplatzbestätigung Unselbständig Beschäftigte, GKK, nach Projektabschluss - Stichtag: Ende PDF-Zeitraum<br />
DVR: 0069264 Seite 4 Stand: November 2009