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C H E C K L I S T E F I N A N Z K O N T R O L L E - Regio 13

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In-Sich-Geschäfte<br />

Regeln für die Förderfähigkeit von<br />

Aus-gaben mit Kofinanzierung aus<br />

EFRE"<br />

Bei Vorhaben, die (berechnet als Barwert) zu mehr als 50% aus Mitteln des EFRE und/oder verbundenen nationalen Mitteln des<br />

Bundes oder der Länder finanziert werden, ist auch dann, wenn das Vergaberecht nicht zur Anwendung kommt, die Angemessenheit<br />

der Ausgaben für zugekaufte Güter und Leistungen nachvollziehbar sicher zu stellen (z.B. durch Einholen von Vergleichsanboten,<br />

soweit dies im Hinblick auf die Höhe des geschätzten Auftragwerts und die Art der zugekauften Güter oder Leistungen<br />

zweckmäßig ist; dies kann im Wiederholungsfall entfallen, wenn gleichartige Leistungen mehrmals hintereinander zu<br />

gleich bleibenden Konditionen beauftragt werden, deren Angemessenheit bereits einmal ermittelt wurde).<br />

Schriftliche Stellungnahme Träger zu den grunds. Vergabemodalitäten (Grenzen Angebotseinholung etc.) liegt vor!<br />

Angebotseinholung in Form von Stichproben (System festgelegt und vermerkt) geprüft und gekennzeichnet<br />

(in Rechnungszusammenstellung, Checkliste Bemerkungen)<br />

Bei Vorhaben, die (berechnet als Barwert) zu mehr als 50% aus Mitteln des EFRE und/oder verbundenen nationalen Mitteln des<br />

Bundes oder der Länder finanziert werden, sind bei In-Sich-Geschäften zwischen formal verschiedenen, aber personell oder<br />

funktionell verflochtenen Rechtsträgern (z.B. Identität der Eigentümer oder Vereinsorgane, Mutter- und Tochterunternehmen<br />

etc.), die nicht dem Vergaberecht unterliegen, die weiter verrechneten Kosten lediglich in Höhe der nachgewiesenen Selbstkosten<br />

ohne Aufschläge zuschussfähig. Wenn diese mit einem vertretbaren Aufwand nicht ermittelt werden können, muss das In-<br />

Sich-Geschäft nachweisbar kostengünstiger sein als eine externe Beauftragung.<br />

Hyperlink zu Homepage Land OÖ (Nat. FF-Regeln EFRE 07-<strong>13</strong>): http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/SID-<br />

3DCFCFC3-92470488/ooe/Ge_regio<strong>13</strong>_FoerderfaehigkeitsregelnEFRE.pdf<br />

ja<br />

nein<br />

ok<br />

nicht ok<br />

Projektbezogene Finanz-Kontrolle: Bemerkungen <br />

Rechnungsbelege (Original) bzw.<br />

Sonstige gleichwertige Buchungsbelege bzw. manipulationssichere<br />

elektr. Belege<br />

Zahlungsbelege (Original bzw. Elba)<br />

Aktivierungsbestätigung<br />

Abrechnungsformulare<br />

Investitionen (Anlagevermögen)<br />

Rechnung lautet auf Begünstigten, ReAdressat stimmt mit Genehmigung überein: geprüft, entwertet<br />

Re-Datum ist im genehmigten Projekt-Durchführungs-Zeitraum geprüft<br />

Bestelldatum (bei wettbewerbsr. relev. Projekten!) im PDF-Zeitraum<br />

geprüft<br />

Sachlicher Zusammenhang mit dem Förderprojekt (Fördervereinbarung) ist gegeben -"-<br />

Angebotene Skonti & Rabatte sind abgezogen (Re-Zusammenstellung) -"-<br />

geprüft, entwertet<br />

Zahlung ist im genehmigten Projekt-Durchführungs-Zeitraum geprüft<br />

Zahlung an Lieferanten erfolgte durch Begünstigten -"-<br />

Für bilanzführende Unternehmen [Sachanlage-Investitionen] liegt vor<br />

Aktivierung im Anlagevermögen ist durch WT/Steuerberater zu bestätigen (ReZusammenstg.)<br />

Rechnungszusammenstellung (FVN-Liste) elektr. + Original unterfertigt liegt vor<br />

GVN (Endabrechnung) -"- -"-<br />

Personalkosten Kalkulation -"- -"-<br />

Bei Kosten für Investitionen, die nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Projekt verwendet werden,<br />

gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während<br />

der Dauer des Projekts als förderbar (Afa)<br />

Arbeitsplatzbestätigung Unselbständig Beschäftigte, GKK, nach Projektabschluss - Stichtag: Ende PDF-Zeitraum<br />

DVR: 0069264 Seite 4 Stand: November 2009

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