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RGSK Emmental AP V+S Burgdorf - Region Emmental

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<strong>RGSK</strong> <strong>Emmental</strong> / <strong>AP</strong> <strong>V+S</strong> <strong>Burgdorf</strong> 49<br />

5.1.3 Streusiedlungen<br />

In der Schweiz existieren nur wenige <strong>Region</strong>en mit einem derart verstreuten Siedlungs-<br />

und einem ebenso verästelten Erschliessungssystem wie im <strong>Emmental</strong>.<br />

Kulturlandschaftlich sehr wertvoll und als Landschaft von hoher Qualität, erfordert<br />

die Erhaltung der Streusiedlung aber einen hohen Mitteleinsatz, der die wirtschaftlich<br />

eher schwach gestellten Gemeinden zu überfordern droht. Bedingt durch den<br />

Strukturwandel in der Landwirtschaft stehen in abgelegenen Räumen immer mehr<br />

unter- oder ungenutzte Gebäudevolumen, die unterhalten werden müssen. Wo<br />

Mittel zum Unterhalt oder zur Erschliessung fehlen, kann es in Einzelfällen dazu<br />

kommen, dass Gebäude verlassen und aufgegeben werden. Im schlimmsten Fall<br />

entstehen dabei zerfallende Strukturen und sogar Ruinen, welche in der an sich<br />

sehr wertvollen Kulturlandschaft als Störobjekte wirken können. Dies wiederum<br />

stellt einen Konflikt mit der touristischen Nutzung der <strong>Region</strong> dar.<br />

Mögliche Entwicklungsszenarien<br />

1. Zusätzliche Wohnnutzungen und Gewerbe an nicht överschlossenen<br />

Standorten werden im Rahmen der<br />

heute geltenden bundesrechtlichen Vorschriften und<br />

Möglichkeiten bewilligt. Bei der Umnutzung bestehender<br />

Bausubstanz in der Landwirtschaftszone schöpft der<br />

Kanton Bern die Möglichkeiten in der Regel aus. Bei<br />

siedlungsnahen Bauernhäusern und Häusergruppen in<br />

der Landwirtschaftszone werden baurechtliche Zonenordnungen<br />

geprüft (Bauzonen, Weilerzonen, Strukturerhaltungszonen).<br />

2. Wo es die rechtlichen Voraussetzungen zulassen, werden<br />

Wohnnutzungen oder die Nutzung freistehender<br />

Bauernhäuser für Ferienzwecke unter Einführung einer<br />

Mehrwertabschöpfung auch an nicht öv-erschlossenen<br />

Standorten geprüft und nach Möglichkeit realisiert. Die<br />

dabei erzielten Planungsmehrwerte werden abgeschöpft<br />

und für einen regionalen Finanzausgleich (regionaler<br />

Fonds) verwendet.<br />

3. Die <strong>Region</strong> hat namentlich aus touristischen Gründen<br />

kein Interesse an zerfallenden Gebäuden, die in der<br />

Landschaft zu Störobjekten werden. Gebäude ausserhalb<br />

der Bauzone, die länger als zehn Jahre nicht mehr<br />

genutzt werden, können (mit oder ohne landschaftspflegerische<br />

Begleitmassnahmen) rückgebaut werden. Die<br />

Kosten dafür stammen aus dem unter Punkt 2 erwähnten<br />

regionalen Fonds.<br />

4. Falls es die rechtlichen Grundlagen (RPG) erlauben,<br />

werden Umnutzungen landwirtschaftlicher Gebäude zu<br />

Erwerbszwecken auch ausserhalb der Bauzone als Einzelfälle<br />

bewilligt.<br />

Sigmaplan und georegio, Juli 2011

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