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RGSK Emmental AP V+S Burgdorf - Region Emmental

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<strong>RGSK</strong> <strong>Emmental</strong> / <strong>AP</strong> <strong>V+S</strong> <strong>Burgdorf</strong> 46<br />

Gewählte Stossrichtung<br />

Konsequenzen<br />

Gewählt wurde eine Kombination aller drei Szenarien:<br />

In den ländlichen Gemeinden, die nicht von der Bahn erschlossen<br />

sind, geht es primär um das Halten der Bevölkerung.<br />

Unter Berücksichtigung der noch vorhandenen Baulandreserven<br />

und Verdichtungsmöglichkeiten in bestehenden<br />

Zonen und Gebäuden dürfte dies in der Regel mit wenigen<br />

Neueinzonungen machbar sein. Wenn man für das<br />

Halten der Bevölkerung in diesen Gemeinden 10 ha reserviert,<br />

müssen für die Entwicklung von Wohnstandorten an<br />

guten öV-Lagen sowie in den Agglomerationsgemeinden<br />

rund 60 bis 70 ha zur Verfügung gestellt werden.<br />

Die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde <strong>Burgdorf</strong><br />

sind in Bezug auf Neueinzonungen eingeschränkt. Hingegen<br />

sind an einigen Standorten beträchtliche Potenziale<br />

für innere Verdichtungen vorhanden. Als Folge der<br />

„Platzverhältnisse“ der Stadt <strong>Burgdorf</strong> wird man sich im<br />

Hinblick auf Neueinzonungen vor allem auf Nachbargemeinden<br />

sowie auf Standorte entlang der Bahn-Achsen<br />

konzentrieren müssen.<br />

Bei der Entwicklung von Wohn- (und Arbeitsstandorten)<br />

sind insbesondere die Zentren 3. und 4. Ordnung zu<br />

fördern. In diesen Orten soll der Handlungsspielraum<br />

bei der Bestimmung der Lage und Grösse spezifischer<br />

Zonen erhöht sein.<br />

Für die wirtschaftliche und regionalpolitische Entwicklung<br />

sind in Anlehnung an die Zentren 4. Ordnung noch<br />

weitere Orte von Bedeutung. Diese „zentralen Orte in<br />

Entwicklungsräumen bzw. im ländlichen Raum“ sind im<br />

Entwicklungsleitbild dargestellt. Die Ausscheidung von<br />

Entwicklungsflächen soll in diesen Orten im Rahmen<br />

der gemäss Richtplan ausgewiesenen Möglichkeiten<br />

ebenfalls gefördert werden.<br />

In den ländlichen Gemeinden soll darauf hingewirkt<br />

werden, dass zentrumsnahe geeignete Bauernhäuser in<br />

die Bauzone oder geeignete Häusergruppen in Weilerzonen<br />

umgezont werden. Eine Umnutzung und Ausschöpfung<br />

der vorhandenen Bausubstanz wird damit<br />

einfacher. Da es sich nicht um neues Bauland handelt,<br />

werden die Kontingente der einzelnen Gemeinden<br />

zudem nicht belastet.<br />

Es gibt zahlreiche Gemeinden, deren Entwicklung aufgrund<br />

eingezonter aber nicht verfügbarer Baulandparzellen<br />

gebremst wird. Da die Bauzonenfläche kontingentiert<br />

und vom kantonalen Richtplan vorgegeben<br />

wird, besteht vielerorts nur gerade in Bezug auf die Differenz<br />

zwischen der Baulandreserve und dem ausgewiesenen<br />

Bedarf ein Handlungsspielraum. Die Gemeinden<br />

haben aber die Möglichkeit, die Verfügbarkeit von<br />

Sigmaplan und georegio, Juli 2011

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