RGSK Emmental AP V+S Burgdorf - Region Emmental
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<strong>RGSK</strong> <strong>Emmental</strong> / <strong>AP</strong> <strong>V+S</strong> <strong>Burgdorf</strong> 46<br />
Gewählte Stossrichtung<br />
Konsequenzen<br />
Gewählt wurde eine Kombination aller drei Szenarien:<br />
In den ländlichen Gemeinden, die nicht von der Bahn erschlossen<br />
sind, geht es primär um das Halten der Bevölkerung.<br />
Unter Berücksichtigung der noch vorhandenen Baulandreserven<br />
und Verdichtungsmöglichkeiten in bestehenden<br />
Zonen und Gebäuden dürfte dies in der Regel mit wenigen<br />
Neueinzonungen machbar sein. Wenn man für das<br />
Halten der Bevölkerung in diesen Gemeinden 10 ha reserviert,<br />
müssen für die Entwicklung von Wohnstandorten an<br />
guten öV-Lagen sowie in den Agglomerationsgemeinden<br />
rund 60 bis 70 ha zur Verfügung gestellt werden.<br />
Die Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde <strong>Burgdorf</strong><br />
sind in Bezug auf Neueinzonungen eingeschränkt. Hingegen<br />
sind an einigen Standorten beträchtliche Potenziale<br />
für innere Verdichtungen vorhanden. Als Folge der<br />
„Platzverhältnisse“ der Stadt <strong>Burgdorf</strong> wird man sich im<br />
Hinblick auf Neueinzonungen vor allem auf Nachbargemeinden<br />
sowie auf Standorte entlang der Bahn-Achsen<br />
konzentrieren müssen.<br />
Bei der Entwicklung von Wohn- (und Arbeitsstandorten)<br />
sind insbesondere die Zentren 3. und 4. Ordnung zu<br />
fördern. In diesen Orten soll der Handlungsspielraum<br />
bei der Bestimmung der Lage und Grösse spezifischer<br />
Zonen erhöht sein.<br />
Für die wirtschaftliche und regionalpolitische Entwicklung<br />
sind in Anlehnung an die Zentren 4. Ordnung noch<br />
weitere Orte von Bedeutung. Diese „zentralen Orte in<br />
Entwicklungsräumen bzw. im ländlichen Raum“ sind im<br />
Entwicklungsleitbild dargestellt. Die Ausscheidung von<br />
Entwicklungsflächen soll in diesen Orten im Rahmen<br />
der gemäss Richtplan ausgewiesenen Möglichkeiten<br />
ebenfalls gefördert werden.<br />
In den ländlichen Gemeinden soll darauf hingewirkt<br />
werden, dass zentrumsnahe geeignete Bauernhäuser in<br />
die Bauzone oder geeignete Häusergruppen in Weilerzonen<br />
umgezont werden. Eine Umnutzung und Ausschöpfung<br />
der vorhandenen Bausubstanz wird damit<br />
einfacher. Da es sich nicht um neues Bauland handelt,<br />
werden die Kontingente der einzelnen Gemeinden<br />
zudem nicht belastet.<br />
Es gibt zahlreiche Gemeinden, deren Entwicklung aufgrund<br />
eingezonter aber nicht verfügbarer Baulandparzellen<br />
gebremst wird. Da die Bauzonenfläche kontingentiert<br />
und vom kantonalen Richtplan vorgegeben<br />
wird, besteht vielerorts nur gerade in Bezug auf die Differenz<br />
zwischen der Baulandreserve und dem ausgewiesenen<br />
Bedarf ein Handlungsspielraum. Die Gemeinden<br />
haben aber die Möglichkeit, die Verfügbarkeit von<br />
Sigmaplan und georegio, Juli 2011