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RGSK Emmental AP V+S Burgdorf - Region Emmental

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<strong>RGSK</strong> <strong>Emmental</strong> / <strong>AP</strong> <strong>V+S</strong> <strong>Burgdorf</strong> 45<br />

Festsetzung: in diesen Gebieten stehen der angegebenen Nutzung keine Hindernisse<br />

entgegen und die raumwirksamen Tätigkeiten sind aufeinander abgestimmt.<br />

Die Entwicklung dieser Gebiete wird von den relevanten Stellen unterstützt. Diese<br />

Haltung konnte durch eine positive Rückmeldung aus einer Vernehmlassung oder<br />

einer Vorprüfung bekräftigt werden (Gemeinderat, Kanton).<br />

Das Thema Landschaft wurde in dieser ersten Version <strong>RGSK</strong> nur am Rande behandelt.<br />

Der Koordinationsstand Festsetzung kann daher nicht vergeben werden.<br />

Die Überarbeitung der bestehenden Richtpläne Landschaft wird in einem Massnahmenblatt<br />

gefordert. In der zweiten <strong>RGSK</strong>-Generation sollten dann aktuelle Planungsinstrumente<br />

vorhanden sein.<br />

Die einzelnen Standorte werden mit einem Kartenausschnitt sowie wenn möglich<br />

mit den Parametern Fläche, Topographie, Erschliessung beschrieben (siehe Anhang<br />

):<br />

Erlangen des Koordinationsstandes „Festsetzung“:<br />

Im Rahmen der Erarbeitung des <strong>RGSK</strong> der zweiten Generation werden vermutlich<br />

gewisse Entwicklungsgebiete den Status Festsetzung erreichen wollen. Hierzu<br />

sind im Rahmen einer Interessenabwägung (siehe Beispiel Aefligen im Anhang 5)<br />

neben den Aspekten Siedlungsgrenzen, Natur und Landschaft verbindliche Aussagen<br />

zu folgenden Kriterien notwendig:<br />

Angaben zur effektiven Grösse der Entwicklungsgebiete: Zusammenhang mit<br />

Baulandkapazität und Kontingent nach Richtplan des Kantons aufzeigen<br />

Situation in Bezug auf Erschliessung durch öV, miV, Fuss- und Veloverkehr<br />

Verfügbarkeit der Flächen sowie allfälliges Vertragswesen (Mehrwerte, Infrastrukturen)<br />

Situation in Bezug auf Gefahrengebiete (Hochwasser, Hangmuren)<br />

Interessenabwägung in Bezug auf die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen:<br />

Nachweis gemäss Arbeitshilfe AGR Juni 2010<br />

Mögliche Entwicklungsszenarien<br />

1. Das Kontingent an Bauland wird unter allen Gemeinden<br />

der <strong>Region</strong> aufgeteilt. Wegleitend ist der kantonale<br />

Richtplan, welcher allen Gemeinden eine Entwicklungsfläche<br />

von mindestens 0.5 ha zuerkennt.<br />

2. Das Kontingent an Bauland wird unter Berücksichtigung<br />

der Kriterien öV-Nähe und Versorgungsinfrastruktur<br />

an geeigneten Standorten in der ganzen <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong><br />

verteilt.<br />

3. Die Ausscheidung von neuem Wohnbauland erfolgt<br />

konzentriert in den Agglomerationsgemeinden rund um<br />

<strong>Burgdorf</strong> sowie im <strong>Region</strong>alzentrum Langnau.<br />

Sigmaplan und georegio, Juli 2011

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