RGSK Emmental AP V+S Burgdorf - Region Emmental
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<strong>RGSK</strong> <strong>Emmental</strong> / <strong>AP</strong> <strong>V+S</strong> <strong>Burgdorf</strong> 45<br />
Festsetzung: in diesen Gebieten stehen der angegebenen Nutzung keine Hindernisse<br />
entgegen und die raumwirksamen Tätigkeiten sind aufeinander abgestimmt.<br />
Die Entwicklung dieser Gebiete wird von den relevanten Stellen unterstützt. Diese<br />
Haltung konnte durch eine positive Rückmeldung aus einer Vernehmlassung oder<br />
einer Vorprüfung bekräftigt werden (Gemeinderat, Kanton).<br />
Das Thema Landschaft wurde in dieser ersten Version <strong>RGSK</strong> nur am Rande behandelt.<br />
Der Koordinationsstand Festsetzung kann daher nicht vergeben werden.<br />
Die Überarbeitung der bestehenden Richtpläne Landschaft wird in einem Massnahmenblatt<br />
gefordert. In der zweiten <strong>RGSK</strong>-Generation sollten dann aktuelle Planungsinstrumente<br />
vorhanden sein.<br />
Die einzelnen Standorte werden mit einem Kartenausschnitt sowie wenn möglich<br />
mit den Parametern Fläche, Topographie, Erschliessung beschrieben (siehe Anhang<br />
):<br />
Erlangen des Koordinationsstandes „Festsetzung“:<br />
Im Rahmen der Erarbeitung des <strong>RGSK</strong> der zweiten Generation werden vermutlich<br />
gewisse Entwicklungsgebiete den Status Festsetzung erreichen wollen. Hierzu<br />
sind im Rahmen einer Interessenabwägung (siehe Beispiel Aefligen im Anhang 5)<br />
neben den Aspekten Siedlungsgrenzen, Natur und Landschaft verbindliche Aussagen<br />
zu folgenden Kriterien notwendig:<br />
Angaben zur effektiven Grösse der Entwicklungsgebiete: Zusammenhang mit<br />
Baulandkapazität und Kontingent nach Richtplan des Kantons aufzeigen<br />
Situation in Bezug auf Erschliessung durch öV, miV, Fuss- und Veloverkehr<br />
Verfügbarkeit der Flächen sowie allfälliges Vertragswesen (Mehrwerte, Infrastrukturen)<br />
Situation in Bezug auf Gefahrengebiete (Hochwasser, Hangmuren)<br />
Interessenabwägung in Bezug auf die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen:<br />
Nachweis gemäss Arbeitshilfe AGR Juni 2010<br />
Mögliche Entwicklungsszenarien<br />
1. Das Kontingent an Bauland wird unter allen Gemeinden<br />
der <strong>Region</strong> aufgeteilt. Wegleitend ist der kantonale<br />
Richtplan, welcher allen Gemeinden eine Entwicklungsfläche<br />
von mindestens 0.5 ha zuerkennt.<br />
2. Das Kontingent an Bauland wird unter Berücksichtigung<br />
der Kriterien öV-Nähe und Versorgungsinfrastruktur<br />
an geeigneten Standorten in der ganzen <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong><br />
verteilt.<br />
3. Die Ausscheidung von neuem Wohnbauland erfolgt<br />
konzentriert in den Agglomerationsgemeinden rund um<br />
<strong>Burgdorf</strong> sowie im <strong>Region</strong>alzentrum Langnau.<br />
Sigmaplan und georegio, Juli 2011