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RGSK Emmental AP V+S Burgdorf - Region Emmental

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<strong>RGSK</strong> <strong>Emmental</strong> / <strong>AP</strong> <strong>V+S</strong> <strong>Burgdorf</strong><br />

Zusammenfassung<br />

Das <strong>RGSK</strong> <strong>Emmental</strong> und das Agglomerationsprogramm Verkehr und Siedlung<br />

<strong>Burgdorf</strong><br />

Eine gegenseitige Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsplanung ist unabdingbar,<br />

um das erklärte Ziel des Bundes wie des Kantons Bern zu erreichen: eine<br />

nachhaltige Raumentwicklung. Konkret heisst dies, dass die Siedlungsentwicklung<br />

prioritär an Orten stattfinden muss, die bereits gut für den privaten wie für den<br />

öffentlichen Verkehr erschlossen sind oder wo eine Erschliessung mit dem öffentlichen<br />

Verkehr möglich ist. Die benötigte Verkehrsinfrastruktur muss kostengünstig<br />

und effizient sein und möglichst geringe Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt<br />

haben.<br />

Die vom Bund ausgelösten Agglomerationsprogramme beschränkten sich auf die<br />

Grenzen der Agglomeration. Das Anliegen, die Siedlung und den Verkehr aufeinander<br />

abzustimmen, hat aber über den Perimeter der Agglomeration hinaus eine<br />

Bedeutung. Deshalb wurde dieser Ansatz mit dem <strong>RGSK</strong> flächendeckend auf die<br />

ganze <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> ausgeweitet.<br />

Das <strong>RGSK</strong> hat also ein doppeltes Ziel: Dem Bund gegenüber bildet es die Fortschreibung<br />

des Agglomerationsprogramms Verkehr und Siedlung <strong>Burgdorf</strong> ("2.<br />

Generation"), zeigt den Stand der Planung auf und dient dazu, die finanzielle<br />

Unterstützung für die Infrastrukturprojekte des Agglomerationsprogramms auszulösen.<br />

Für die <strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> legt es die Konturen seiner zukünftigen Struktur<br />

fest, ersetzt ältere teilregionale Planungen und bildet eine Grundlage für die regionale<br />

Entwicklung. Das <strong>RGSK</strong> erhält den Charakter eines Richtplans, ist also für die<br />

Behörden und Gremien von Gemeinde, <strong>Region</strong> und Kanton verbindlich.<br />

Drei Dokumente mit unterschiedlichen Aussagen<br />

Das <strong>RGSK</strong> besteht aus drei Teilen: Dem <strong>RGSK</strong>-Bericht, den Massnahmenblättern<br />

und der <strong>RGSK</strong>-Karte. Der Bericht stellt die Hintergrundinformationen zur Verfügung.<br />

Für die eiligen Lesenden fasst ein Fazit am Schluss jedes Kapitels die<br />

wesentlichen Inhalte zusammen und unterscheidet dabei zwischen gesamtregionaler<br />

Sicht und der Konzentration auf den Agglomerationsperimeter. Die Massnahmenblätter<br />

zeigen, welche Projekte realisiert werden sollen - innerhalb und<br />

ausserhalb der Agglomeration - und wie weitere regionale Aufgaben und Probleme<br />

anzugehen sind, für welche die Planung noch nicht so weit fortgeschritten ist. Die<br />

Karte schliesslich hält alle wichtigen, lokalisierbaren Tatbestände fest. Ein der<br />

Karte beiliegendes Erläuterungsblatt erklärt in wenigen Worten, welche regionalen<br />

Festsetzungen getroffen wurden und was diese konkret bedeuten.<br />

Die Aussagen mit Richtplancharakter, also die behördenverbindlichen Festlegungen<br />

sind ausschliesslich in den Massnahmeblättern und in der <strong>RGSK</strong>-Karte festgehalten.<br />

Sigmaplan und georegio, Juli 2011

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