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RGSK Emmental AP V+S Burgdorf - Region Emmental

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<strong>RGSK</strong> <strong>Emmental</strong> / <strong>AP</strong> <strong>V+S</strong> <strong>Burgdorf</strong> 39<br />

4.5 Zentralitätsstruktur<br />

Der Kanton Bern definiert in seinem Richtplan eine einheitliche Zentralitätsstruktur<br />

und nennt vier Zentralitätsstufen. Die ersten drei bilden den Kern des strategischen<br />

Steuerungsinstrumentes und werden im Richtplan namentlich erwähnt. Orte der<br />

vierten Stufe können durch die <strong>Region</strong>en vorgeschlagen werden (Hinweis: „Orte“<br />

entsprechen nicht unbedingt Gemeinden, sondern es kann sich auch um kommunale<br />

Teilgebiete bzw. grenzüberschreitende Gebiete handeln). Als Folge der Zentralitätsstufen<br />

werden Wirkungen in der Wirtschafts-, Finanz- und der <strong>Region</strong>alpolitik<br />

sowie in der Raumplanung angestrebt.<br />

Anforderungen an Zentren der 4. Stufe:<br />

In den Erläuterungen des aktuellen Faktenblattes <strong>RGSK</strong> vom 17. November 2009<br />

werden die Anforderungen an Zentren der 4. Stufe folgendermassen umschrieben:<br />

Ausübung einer Zentrumsfunktion u.a. als Identifikationspunkt für die Bevölkerung<br />

oder als Imageträger für den Standortwettbewerb oder den Tourismus.<br />

Bereitstellung von Dienstleistungen und Infrastrukturen<br />

Bereitschaft zur Umsetzung von Strategien und Massnahmen zur Lenkung der<br />

Siedlungsentwicklung nach Innen und auf die gut vom öV erschlossenen<br />

Lagen. Dazu gehören beispielsweise Umnutzungen und Verdichtungen im<br />

Zentrumsbereich und das Bereitstellen guter Bedingungen für die Realisierung<br />

regionaler Wohnschwerpunkte.<br />

Auswirkungen für Zentren der 4. Stufe:<br />

Vorrang bei Standortfragen für übergeordnete, gemeindeübergreifende Nutzungen<br />

teilweise erhöhte Leistungserbringung durch den Kanton, zum Beispiel grösserer<br />

Handlungsspielraum bei der Bestimmung von Lage und Grösse spezifischer<br />

Zonen (Wohnen und Arbeiten). Der Entwicklungsfaktor für die Bestimmung des<br />

Baulandbedarfes wird erhöht. Parallel dazu ist jedoch eine angemessene<br />

Dichte der Bebauung auszuweisen.<br />

Vorrang bei der Ausscheidung regionaler Wohnschwerpunkte.<br />

Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb Entwicklungsschwerpunkt Wohnen<br />

(ESP W) zur Förderung guter, innovativer Wohnprojekte (Ausnahmemöglichkeiten<br />

bestehen jedoch auch bei Projekten ausserhalb dieser Zentren).<br />

Die Begründung der Wahl der Zentren der 4. Stufe stützt sich vorwiegend auf das<br />

Papier „Bezeichnung regionaler räumlicher Schwerpunkte, Vorgaben für die <strong>Region</strong>en“<br />

vom AGR, datiert vom September 2007 sowie auf das erwähnte Faktenblatt<br />

<strong>RGSK</strong>. Die vorgegebenen Kriterien Arbeitsplatzstandort, öV-Erschliessung, öffentliche<br />

Dienstleistungen, Lage und Versorgung sind teilweise mit regionalen Kriterien<br />

ergänzt worden. Im Anhang 4 sind die Kriterien und die Bewertung der Gemeinden<br />

dargestellt und erläutert. In Ergänzung zum kantonalen Richtplan wird für die<br />

<strong>Region</strong> <strong>Emmental</strong> folgende Unterteilung vorgeschlagen:<br />

Sigmaplan und georegio, Juli 2011

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