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- 1 - STADT WEINSBERG LANDKREIS HEILBRONN Satzung zur ...

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- 1 -<br />

<strong>STADT</strong> <strong>WEINSBERG</strong> <strong>LANDKREIS</strong> <strong>HEILBRONN</strong><br />

<strong>Satzung</strong><br />

<strong>zur</strong> Bildung von zwei Schulbezirken in Weinsberg<br />

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat der<br />

Gemeinderat am 17. Februar 2009 folgende Änderung der <strong>Satzung</strong> <strong>zur</strong> Bildung von<br />

zwei Schulbezirken beschlossen:<br />

§ 1<br />

Grundschulbezirke<br />

Für die Grundschulen in der Kernstadt Weinsberg werden folgende Schulbezirke gebildet:<br />

Schulbezirk I:<br />

Grundschule<br />

Am Grasigen Hag<br />

nordöstlich der Heilbronner Straße von Heilbronn<br />

her kommend bis Gebäude Heilbronner Straße<br />

19/Einmündung Lindenstraße<br />

östlich der Lindenstraße bis <strong>zur</strong> Bahnlinie<br />

(ohne Lindenstraße)<br />

nördlich der Bahnlinie bis <strong>zur</strong> Stadtseestraße<br />

östlich der Stadtseestraße (einschließlich Stadtseestraße).<br />

Schulbezirk II<br />

Grundschule „Rossäcker“ südwestlich der Heilbronner Straße (einschließlich<br />

Heilbronner Straße)<br />

von Heilbronn her kommend bis Gebäude Heilbronner<br />

Straße 37 / Einmündung Lindenstraße<br />

westlich der Lindenstraße bis <strong>zur</strong> Bahnlinie<br />

(einschließlich Lindenstraße)<br />

südlich der Bahnlinie bis <strong>zur</strong> Stadtseestraße<br />

(ohne Stadtseestraße)<br />

2.1<br />

westlich der Stadtseestraße (ohne Stadtseestraße).


Gellmersbach<br />

- 2 -<br />

Für die neu einzuschulenden Schüler ab dem Schuljahr 2009/2010.<br />

Für alle bereits eingeschulten Schüler des Teilortes Gellmersbach gilt der bisherige<br />

Schulbezirk.<br />

Klinikgelände des Klinikums am Weissenhof<br />

Für alle neu einzuschulenden Schüler ab dem Schuljahr 2009/2010.<br />

Für alle bereits eingeschulten Schüler auf dem Gelände des Klinikums am Weissenhof<br />

gilt der bisherige Schulbezirk.<br />

Die Abgrenzung geht auch aus dem beigefügten Lageplan hervor, der Bestandteil<br />

dieser <strong>Satzung</strong> ist.<br />

Diese <strong>Satzung</strong> tritt mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 in Kraft.<br />

Weinsberg, den 17. Februar 2009<br />

Thoma<br />

Bürgermeister<br />

§ 2<br />

2.1


- 3 -<br />

2.1

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