- 1 - STADT WEINSBERG LANDKREIS HEILBRONN Satzung zur ...
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- 1 -<br />
<strong>STADT</strong> <strong>WEINSBERG</strong> <strong>LANDKREIS</strong> <strong>HEILBRONN</strong><br />
<strong>Satzung</strong><br />
<strong>zur</strong> Bildung von zwei Schulbezirken in Weinsberg<br />
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat der<br />
Gemeinderat am 17. Februar 2009 folgende Änderung der <strong>Satzung</strong> <strong>zur</strong> Bildung von<br />
zwei Schulbezirken beschlossen:<br />
§ 1<br />
Grundschulbezirke<br />
Für die Grundschulen in der Kernstadt Weinsberg werden folgende Schulbezirke gebildet:<br />
Schulbezirk I:<br />
Grundschule<br />
Am Grasigen Hag<br />
nordöstlich der Heilbronner Straße von Heilbronn<br />
her kommend bis Gebäude Heilbronner Straße<br />
19/Einmündung Lindenstraße<br />
östlich der Lindenstraße bis <strong>zur</strong> Bahnlinie<br />
(ohne Lindenstraße)<br />
nördlich der Bahnlinie bis <strong>zur</strong> Stadtseestraße<br />
östlich der Stadtseestraße (einschließlich Stadtseestraße).<br />
Schulbezirk II<br />
Grundschule „Rossäcker“ südwestlich der Heilbronner Straße (einschließlich<br />
Heilbronner Straße)<br />
von Heilbronn her kommend bis Gebäude Heilbronner<br />
Straße 37 / Einmündung Lindenstraße<br />
westlich der Lindenstraße bis <strong>zur</strong> Bahnlinie<br />
(einschließlich Lindenstraße)<br />
südlich der Bahnlinie bis <strong>zur</strong> Stadtseestraße<br />
(ohne Stadtseestraße)<br />
2.1<br />
westlich der Stadtseestraße (ohne Stadtseestraße).
Gellmersbach<br />
- 2 -<br />
Für die neu einzuschulenden Schüler ab dem Schuljahr 2009/2010.<br />
Für alle bereits eingeschulten Schüler des Teilortes Gellmersbach gilt der bisherige<br />
Schulbezirk.<br />
Klinikgelände des Klinikums am Weissenhof<br />
Für alle neu einzuschulenden Schüler ab dem Schuljahr 2009/2010.<br />
Für alle bereits eingeschulten Schüler auf dem Gelände des Klinikums am Weissenhof<br />
gilt der bisherige Schulbezirk.<br />
Die Abgrenzung geht auch aus dem beigefügten Lageplan hervor, der Bestandteil<br />
dieser <strong>Satzung</strong> ist.<br />
Diese <strong>Satzung</strong> tritt mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 in Kraft.<br />
Weinsberg, den 17. Februar 2009<br />
Thoma<br />
Bürgermeister<br />
§ 2<br />
2.1
- 3 -<br />
2.1