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Erstsemestrigen Mensafest – 07.10.2009 Neue Öffnungszeiten an ...

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Sozialreferat<br />

Sozialer Rundumservice<br />

Das Team des ÖH Sozialreferats steht dir für Beratungen, Informationen und Rechts<strong>an</strong>gelegenheiten<br />

in sozialen Fragen zur Verfügung. Außerdem wirst du hier im ÖH Courier regelmäßig von uns<br />

über aktuelle Themen und <strong>Neue</strong>rungen informiert. Wenn du Fragen hast, schau einfach zu<br />

unseren Beratungszeiten bei uns vorbei oder schick uns ein Mail!<br />

Silke Haider<br />

Sozialreferentin<br />

In diesem Artikel findest du alles rund<br />

um Beihilfen und Fristen sowie alle<br />

wichtigen Informationen rund um Soziales<br />

und Studium:<br />

Familienbeihilfe<br />

Wenn du gerade von der Schule<br />

kommst und Familienbeihilfe bezogen<br />

hast, reicht es aus, deinem Wohnsitzfin<strong>an</strong>zamt<br />

eine Inskriptionsbestätigung<br />

und das Studienblatt zu schicken, um<br />

die Familenbehilfe weiter zu beziehen.<br />

Hast du aber beispielsweise gerade den<br />

Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet,<br />

musst du einen neuen Antrag stellen.<br />

Den Antrag bekommst du im ÖH Sozialreferat,<br />

beim Fin<strong>an</strong>zamt oder unter<br />

www.bmf.gv.at<br />

Die Familienbeihilfe bekommen deine<br />

Eltern in der Regel bis zu deinem 26.<br />

Geburtstag ausbezahlt. Eine Verlängerung<br />

um ein Jahr ist in gewissen Fällen<br />

(z.B. Schw<strong>an</strong>gerschaft, Geburt eines<br />

Kindes, bereits abgeleisteter Präsenzoder<br />

Zivildienst, Behinderung) möglich.<br />

Nach dem ersten Sudienjahr musst<br />

du einen günstigen Studienerfolg im<br />

Ausmaß von 8 Semesterstunden nachweisen,<br />

um weiter Familienbeihilfe<br />

beziehen zu können. Außerdem darfst<br />

du in der Regel die Mindeststudiendauer<br />

plus ein Toler<strong>an</strong>zsemester pro<br />

Abschnitt nicht überschreiten. Neben<br />

dem Bezug der Familienbeihilfe darfst<br />

du 9.000 Euro im Jahr dazuverdienen.<br />

Achtung: Wird diese Grenze überschritten,<br />

musst du die gesamte bezogene<br />

Familienbeihilfe des jeweiligen<br />

Jahres zurückzahlen.<br />

Die Höhe der Familienbeihilfe ist <strong>an</strong>ders<br />

als bei der Studienbehilfe nicht<br />

vom Einkommen deiner Eltern abhängig,<br />

sondern gesetzlich geregelt.<br />

Staatliche Studienbeihilfe oder<br />

Stipendien<br />

Die Studienbeihilfe ist die wichtigste<br />

Maßnahme im Rahmen der staatlichen<br />

Studienförderung. Grundsätzlich<br />

soll die Studienbehilfe jenen Teil der<br />

Studienkosten decken, der deinen Eltern,<br />

dir oder deine/r/m Ehepartner/<br />

in aufgrund der Einkommenssituation<br />

nicht zumutbar ist.<br />

Ob du <strong>an</strong>spruchsberechtigt bist und<br />

wie hoch deine Studienbeihilfe ausfallen<br />

würde, hängt von vielen Faktoren<br />

ab: Einkommenssituation (von<br />

dir und deinen Eltern), Anzahl deiner<br />

Geschwister, Wohnsitz etc. Wenn du<br />

Anspruch auf Studienbeihilfe hast,<br />

k<strong>an</strong>nst du das Stipendium in der Regel<br />

während der Mindeststudiendauer<br />

deines Studiums plus ein Toler<strong>an</strong>zsemester<br />

pro Abschnitt beziehen. Nach<br />

dem ersten Studienjahr ist ein günstiger<br />

Studienerfolg im Ausmaß von<br />

14 Semesterstunden oder 30 ECTS zu<br />

erbringen. Die Beihilfe wird monatlich<br />

ausbezahlt. Beziehst du Studienbeihilfe,<br />

musst du einige Dinge beachten,<br />

damit du die Beihilfe nicht verlierst<br />

(Einhaltung der geforderten Studiendauer,<br />

Altersgrenze, Verdienstgrenze,<br />

günstiger Studienerfolg etc.). Nähere<br />

Informationen bekommst du unter:<br />

www.stipendium.at<br />

Tipp:Antrag stellen zahlt sich aus<br />

Auch wenn du dir nicht g<strong>an</strong>z sicher<br />

bist, ob du ein Anrecht auf Studienbeihilfe<br />

hast, stell auf jeden Fall einen<br />

Antrag.<br />

Antrag auf Studienbeihilfe<br />

Den Antrag auf Stipendium k<strong>an</strong>nst<br />

du dir inklusive Ausfüllhilfe während<br />

der <strong>Erstsemestrigen</strong>beratung beim ÖH<br />

Sozialreferat holen. Außerdem auch<br />

bei der Stipendienstelle Linz. Jederzeit<br />

k<strong>an</strong>nst du ihn dir unter www.stipendium.at<br />

herunterladen. Solltest du beim<br />

Ausfüllen Schwierigkeiten haben,<br />

k<strong>an</strong>nst du dich gerne <strong>an</strong> uns wenden.<br />

Die Antragsfrist endet im WS am 15.<br />

Dezember, wobei das Datum des Poststempels<br />

zählt und gewisse Unterlagen<br />

innerhalb von zwei Wochen nachgebracht<br />

werden können.<br />

Kr<strong>an</strong>kenversicherung<br />

Während deiner Studienzeit k<strong>an</strong>nst<br />

du dich bis zu deinem 27. Geburtstag<br />

bei deinen Eltern mitversichern lassen.<br />

Dafür musst du die Inskriptionsbestätigung<br />

und das Studienblatt <strong>an</strong> die<br />

Kr<strong>an</strong>kenkasse schicken. Voraussetzung<br />

für die Mitversicherung ist grundsätzlich,<br />

dass du im ersten Abschnitt nach<br />

jedem Studienjahr dem Sozialversicherungsträger<br />

einen Leistungsnachweis<br />

über 8 Wochenstunden oder einen<br />

Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe<br />

vorlegst.<br />

Hast du bereits das 27. Lebensjahr überschritten,<br />

ist die Mitversicherung bei<br />

den Eltern nicht mehr möglich. Du<br />

hast d<strong>an</strong>n aber die Möglichkeit, die<br />

studentische Selbstversicherung um<br />

23,84.- Euro in Anspruch zu nehmen.<br />

Diese Selbstversicherung k<strong>an</strong>nst du bei<br />

der GKK deines Wohnortes be<strong>an</strong>tragen.<br />

Bist du geringfügig beschäftigt<br />

14 | ÖH-Courier WS09/10 #1

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