Erstsemestrigen Mensafest â 07.10.2009 Neue Ãffnungszeiten an ...
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Sozialreferat<br />
Sozialer Rundumservice<br />
Das Team des ÖH Sozialreferats steht dir für Beratungen, Informationen und Rechts<strong>an</strong>gelegenheiten<br />
in sozialen Fragen zur Verfügung. Außerdem wirst du hier im ÖH Courier regelmäßig von uns<br />
über aktuelle Themen und <strong>Neue</strong>rungen informiert. Wenn du Fragen hast, schau einfach zu<br />
unseren Beratungszeiten bei uns vorbei oder schick uns ein Mail!<br />
Silke Haider<br />
Sozialreferentin<br />
In diesem Artikel findest du alles rund<br />
um Beihilfen und Fristen sowie alle<br />
wichtigen Informationen rund um Soziales<br />
und Studium:<br />
Familienbeihilfe<br />
Wenn du gerade von der Schule<br />
kommst und Familienbeihilfe bezogen<br />
hast, reicht es aus, deinem Wohnsitzfin<strong>an</strong>zamt<br />
eine Inskriptionsbestätigung<br />
und das Studienblatt zu schicken, um<br />
die Familenbehilfe weiter zu beziehen.<br />
Hast du aber beispielsweise gerade den<br />
Präsenz- oder Zivildienst abgeleistet,<br />
musst du einen neuen Antrag stellen.<br />
Den Antrag bekommst du im ÖH Sozialreferat,<br />
beim Fin<strong>an</strong>zamt oder unter<br />
www.bmf.gv.at<br />
Die Familienbeihilfe bekommen deine<br />
Eltern in der Regel bis zu deinem 26.<br />
Geburtstag ausbezahlt. Eine Verlängerung<br />
um ein Jahr ist in gewissen Fällen<br />
(z.B. Schw<strong>an</strong>gerschaft, Geburt eines<br />
Kindes, bereits abgeleisteter Präsenzoder<br />
Zivildienst, Behinderung) möglich.<br />
Nach dem ersten Sudienjahr musst<br />
du einen günstigen Studienerfolg im<br />
Ausmaß von 8 Semesterstunden nachweisen,<br />
um weiter Familienbeihilfe<br />
beziehen zu können. Außerdem darfst<br />
du in der Regel die Mindeststudiendauer<br />
plus ein Toler<strong>an</strong>zsemester pro<br />
Abschnitt nicht überschreiten. Neben<br />
dem Bezug der Familienbeihilfe darfst<br />
du 9.000 Euro im Jahr dazuverdienen.<br />
Achtung: Wird diese Grenze überschritten,<br />
musst du die gesamte bezogene<br />
Familienbeihilfe des jeweiligen<br />
Jahres zurückzahlen.<br />
Die Höhe der Familienbeihilfe ist <strong>an</strong>ders<br />
als bei der Studienbehilfe nicht<br />
vom Einkommen deiner Eltern abhängig,<br />
sondern gesetzlich geregelt.<br />
Staatliche Studienbeihilfe oder<br />
Stipendien<br />
Die Studienbeihilfe ist die wichtigste<br />
Maßnahme im Rahmen der staatlichen<br />
Studienförderung. Grundsätzlich<br />
soll die Studienbehilfe jenen Teil der<br />
Studienkosten decken, der deinen Eltern,<br />
dir oder deine/r/m Ehepartner/<br />
in aufgrund der Einkommenssituation<br />
nicht zumutbar ist.<br />
Ob du <strong>an</strong>spruchsberechtigt bist und<br />
wie hoch deine Studienbeihilfe ausfallen<br />
würde, hängt von vielen Faktoren<br />
ab: Einkommenssituation (von<br />
dir und deinen Eltern), Anzahl deiner<br />
Geschwister, Wohnsitz etc. Wenn du<br />
Anspruch auf Studienbeihilfe hast,<br />
k<strong>an</strong>nst du das Stipendium in der Regel<br />
während der Mindeststudiendauer<br />
deines Studiums plus ein Toler<strong>an</strong>zsemester<br />
pro Abschnitt beziehen. Nach<br />
dem ersten Studienjahr ist ein günstiger<br />
Studienerfolg im Ausmaß von<br />
14 Semesterstunden oder 30 ECTS zu<br />
erbringen. Die Beihilfe wird monatlich<br />
ausbezahlt. Beziehst du Studienbeihilfe,<br />
musst du einige Dinge beachten,<br />
damit du die Beihilfe nicht verlierst<br />
(Einhaltung der geforderten Studiendauer,<br />
Altersgrenze, Verdienstgrenze,<br />
günstiger Studienerfolg etc.). Nähere<br />
Informationen bekommst du unter:<br />
www.stipendium.at<br />
Tipp:Antrag stellen zahlt sich aus<br />
Auch wenn du dir nicht g<strong>an</strong>z sicher<br />
bist, ob du ein Anrecht auf Studienbeihilfe<br />
hast, stell auf jeden Fall einen<br />
Antrag.<br />
Antrag auf Studienbeihilfe<br />
Den Antrag auf Stipendium k<strong>an</strong>nst<br />
du dir inklusive Ausfüllhilfe während<br />
der <strong>Erstsemestrigen</strong>beratung beim ÖH<br />
Sozialreferat holen. Außerdem auch<br />
bei der Stipendienstelle Linz. Jederzeit<br />
k<strong>an</strong>nst du ihn dir unter www.stipendium.at<br />
herunterladen. Solltest du beim<br />
Ausfüllen Schwierigkeiten haben,<br />
k<strong>an</strong>nst du dich gerne <strong>an</strong> uns wenden.<br />
Die Antragsfrist endet im WS am 15.<br />
Dezember, wobei das Datum des Poststempels<br />
zählt und gewisse Unterlagen<br />
innerhalb von zwei Wochen nachgebracht<br />
werden können.<br />
Kr<strong>an</strong>kenversicherung<br />
Während deiner Studienzeit k<strong>an</strong>nst<br />
du dich bis zu deinem 27. Geburtstag<br />
bei deinen Eltern mitversichern lassen.<br />
Dafür musst du die Inskriptionsbestätigung<br />
und das Studienblatt <strong>an</strong> die<br />
Kr<strong>an</strong>kenkasse schicken. Voraussetzung<br />
für die Mitversicherung ist grundsätzlich,<br />
dass du im ersten Abschnitt nach<br />
jedem Studienjahr dem Sozialversicherungsträger<br />
einen Leistungsnachweis<br />
über 8 Wochenstunden oder einen<br />
Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe<br />
vorlegst.<br />
Hast du bereits das 27. Lebensjahr überschritten,<br />
ist die Mitversicherung bei<br />
den Eltern nicht mehr möglich. Du<br />
hast d<strong>an</strong>n aber die Möglichkeit, die<br />
studentische Selbstversicherung um<br />
23,84.- Euro in Anspruch zu nehmen.<br />
Diese Selbstversicherung k<strong>an</strong>nst du bei<br />
der GKK deines Wohnortes be<strong>an</strong>tragen.<br />
Bist du geringfügig beschäftigt<br />
14 | ÖH-Courier WS09/10 #1