Kleine Anfrage Antwort Charlottenburg-Wilmersdorf von ... - pf-cw.de

Kleine Anfrage Antwort Charlottenburg-Wilmersdorf von ... - pf-cw.de Kleine Anfrage Antwort Charlottenburg-Wilmersdorf von ... - pf-cw.de

19.03.2015 Aufrufe

Kleine Anfrage Antwort Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 0015/4 Eingereicht durch: Eingang: 07.12.2011 Behrendt, Gerlinde Weitergabe: 07.12.2011 PIRATEN-Fraktion Fälligkeit: 07.01.2012 Beantwortet: 21.12.2011 Antwort von: Erledigt: 21.12.2011 Abteilung Stadtentwicklung und Organisationsangelegenheiten Erfasst: Geändert: Unklarheiten beim Umbauantrag für die "Kurbel" Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin, die Kleine Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt: 1. Ein Sprecher der Kiezinitiative "Rettet die Kurbel" hat sich einer öffentlichen Versammlung darüber beklagt, dass der Umbauantrag für das Haus Giesebrecht- /Sybelstraße von einem Sachbearbeiter positiv beschieden worden ist, ohne dass der Stadtrat davon Kenntnis nehmen musste. Trifft das zu? Ist das Vorhaben planungsrechtlich zulässig, wenn vorher kulturelle Nutzung vorgesehen war? Da es sich bei dem Vorhaben um ein Verfahren mit Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO Berlin handelt, ist eine Genehmigung nicht erforderlich, die Anzeige des Vorhabens langt aus. Das Grundstück Giesebrechtstr. 4 liegt in einem Allgemeinen Wohngebiet des Baunutzungsplans in Verbindung mit der BauNVO 58. Die beantragte Handelsnutzung ist planungsrechtlich allgemein zulässig. Die Bestandsnutzung ‚Kino’ ist als kulturelle Einrichtung nur im Ausnahmeweg zulässig, zuletzt wurde 1990 eine planungsrechtliche Ausnahme erteilt. Das beantragte Maß der baulichen Nutzung bleibt geringfügig hinter den Bestandswerten zurück. Die Fertigung der planungsrechtlichen Stellungnahme erfolgte – wie in jedem anderen Fall – unter strikter Anwendung des 4-Augen-Prinzips. Die Notwendigkeit einer Information des Stadtrates wurde in diesem Fall leider nicht gesehen. Kleine Anfrage Antwort vom 07.12.2011

<strong>Kleine</strong> <strong>Anfrage</strong> <strong>Antwort</strong><br />

<strong>Charlottenburg</strong>-<strong>Wilmersdorf</strong> <strong>von</strong> Berlin<br />

0015/4<br />

Eingereicht durch: Eingang: 07.12.2011<br />

Behrendt, Gerlin<strong>de</strong> Weitergabe: 07.12.2011<br />

PIRATEN-Fraktion Fälligkeit: 07.01.2012<br />

Beantwortet: 21.12.2011<br />

<strong>Antwort</strong> <strong>von</strong>: Erledigt: 21.12.2011<br />

Abteilung Stadtentwicklung und<br />

Organisationsangelegenheiten<br />

Erfasst:<br />

Geän<strong>de</strong>rt:<br />

Unklarheiten beim Umbauantrag für die "Kurbel"<br />

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,<br />

die <strong>Kleine</strong> <strong>Anfrage</strong> beantwortet das Bezirksamt wie folgt:<br />

1. Ein Sprecher <strong>de</strong>r Kiezinitiative "Rettet die Kurbel" hat sich einer öffentlichen<br />

Versammlung darüber beklagt, dass <strong>de</strong>r Umbauantrag für das Haus Giesebrecht-<br />

/Sybelstraße <strong>von</strong> einem Sachbearbeiter positiv beschie<strong>de</strong>n wor<strong>de</strong>n ist, ohne dass<br />

<strong>de</strong>r Stadtrat da<strong>von</strong> Kenntnis nehmen musste. Trifft das zu? Ist das Vorhaben<br />

planungsrechtlich zulässig, wenn vorher kulturelle Nutzung vorgesehen war?<br />

Da es sich bei <strong>de</strong>m Vorhaben um ein Verfahren mit Genehmigungsfreistellung nach §<br />

63 BauO Berlin han<strong>de</strong>lt, ist eine Genehmigung nicht erfor<strong>de</strong>rlich, die Anzeige <strong>de</strong>s<br />

Vorhabens langt aus.<br />

Das Grundstück Giesebrechtstr. 4 liegt in einem Allgemeinen Wohngebiet <strong>de</strong>s<br />

Baunutzungsplans in Verbindung mit <strong>de</strong>r BauNVO 58. Die beantragte Han<strong>de</strong>lsnutzung<br />

ist planungsrechtlich allgemein zulässig. Die Bestandsnutzung ‚Kino’ ist als kulturelle<br />

Einrichtung nur im Ausnahmeweg zulässig, zuletzt wur<strong>de</strong> 1990 eine planungsrechtliche<br />

Ausnahme erteilt. Das beantragte Maß <strong>de</strong>r baulichen Nutzung bleibt geringfügig hinter<br />

<strong>de</strong>n Bestandswerten zurück. Die Fertigung <strong>de</strong>r planungsrechtlichen Stellungnahme<br />

erfolgte – wie in je<strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Fall – unter strikter Anwendung <strong>de</strong>s 4-Augen-Prinzips.<br />

Die Notwendigkeit einer Information <strong>de</strong>s Stadtrates wur<strong>de</strong> in diesem Fall lei<strong>de</strong>r nicht<br />

gesehen.<br />

<strong>Kleine</strong> <strong>Anfrage</strong> <strong>Antwort</strong> vom 07.12.2011


2. Wenn ja, sieht das Bezirksamt Möglichkeiten, das Proze<strong>de</strong>re dahingehend zu än<strong>de</strong>rn,<br />

dass Umbauanträge mit Umnutzungen - vor allem bei kulturellen und sozialen<br />

Einrichtungen, <strong>de</strong>m Stadtrat und <strong>de</strong>r BVV vorher bekannt gegeben wer<strong>de</strong>n müssen?<br />

3. Wenn nein, warum hat <strong>de</strong>r Stadtrat die BVV nicht vor <strong>de</strong>r Erteilung <strong>de</strong>s Beschei<strong>de</strong>s<br />

<strong>von</strong> <strong>de</strong>m Sachverhalt unterrichtet? Es ist bekannt, dass über die<br />

Zukunftsaussichten <strong>de</strong>s Kurbel-Kinos schon länger diskutiert wird, ein öffentliches<br />

Interesse kann daher vorausgesetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Anträgen, die soziale und kulturelle Einrichtungen betreffen, wird <strong>de</strong>r Stadtrat<br />

regelmäßig informiert. Da eine Bearbeitung innerhalb <strong>de</strong>r Fristen <strong>de</strong>r BauO Berlin<br />

erfolgen muss, kann nicht immer eine Einbindung <strong>de</strong>r BVV vor einer Umsetzung eines<br />

Vorhabens gewährleistet wer<strong>de</strong>n. Zu<strong>de</strong>m kommt hinzu, dass eine Veröffentlichung<br />

eines Vorhabens gegen <strong>de</strong>n Willen <strong>de</strong>s Antragstellers rechtlich problematisch ist.<br />

4. Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, wie <strong>von</strong> <strong>de</strong>r Kiezinitiative angeregt, als<br />

Vermittler tätig zu wer<strong>de</strong>n zwischen <strong>de</strong>m jetzigen Besitzer und <strong>de</strong>r Kiezinitiative mit<br />

einem neuen Investor und neuem Konzept für das Filmtheater?<br />

Das Bezirksamt ist bereits als Vermittler tätig gewor<strong>de</strong>n, lei<strong>de</strong>r bisher ohne einen<br />

Erfolg.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Marc Schulte<br />

<strong>Kleine</strong> <strong>Anfrage</strong> <strong>Antwort</strong> vom 07.12.2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!