17.03.2015 Aufrufe

Buchli Martin, Rechtsanwalt, Handbuch Informationsaustausch, Folien

Buchli Martin, Rechtsanwalt, Handbuch Informationsaustausch, Folien

Buchli Martin, Rechtsanwalt, Handbuch Informationsaustausch, Folien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

22.11.12 <br />

9<br />

Ermessensausübung bei der Informationsweitergabe<br />

Das SHG räumt Ermessen in Bezug auf die Weitergabe von<br />

Informationen einräumen („kann“- bzw. „darf“-Formulierungen).<br />

Dieses Ermessen bedeutet nicht freies, beliebiges Entscheiden,<br />

sondern pflichtgemäss auszuübendes Ermessen. Die Behörde, die<br />

über die Informationen verfügt, hat in jeden Fall abzuwägen, ob die<br />

Gründe für oder die Gründe gegen die Informationsweitergabe<br />

überwiegen. Der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der<br />

Informationsweitergabe stellt keinen Grund für die Nichtweitergabe<br />

oder eine zu weit gehende Weitergabe (Triageaufwand) dar.<br />

Wird ein gesetzlich eingeräumter Ermessensspielraum prinzipiell nicht<br />

ausgenützt stellt dies eine so genannte Ermessensunterschreitung dar.<br />

Ermessensunterschreitungen sind rechtswidrig und können<br />

haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.<br />

10<br />

Personendaten<br />

Personendaten im Sinne von Art. 2 Abs. 1 KDSG sind Angaben über<br />

eine bestimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Person.<br />

Sie sind von reinen Sachdaten abzugrenzen.<br />

Sachdaten<br />

Sachdaten sind Informationen ohne Bezug zu einer bestimmten oder<br />

bestimmbaren Person. Darunter fallen namentlich auch anonymisierte<br />

Angaben zu Personen, bei denen ein Rückschluss auf die Identität der<br />

Person ausgeschlossen ist. Sachdaten werden vom Datenschutzrecht<br />

nicht erfasst, entsprechend ist der behördliche Austausch von<br />

Sachdaten datenschutzrechtlich unproblematisch. Entgegenstehen<br />

können der Weitergabe reiner Sachdaten aber ausnahmsweise<br />

öffentliche Geheimhaltungsinteressen.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!